Der schmutzige Krieg gegen Kinder in Europa

Klagenfurt/Madison, Wisconsin (pts011/06.09.2017/10:00) – In dieser Publikationsreihe geht es um eine kritische Auseinandersetzung mit Kindesabnahmen durch das Jugendamt, und zwar im Kontext einer offensichtlichen Destabilisierungspolitik. Die Einleitung befindet sich in Teil 1: http://www.pressetext.com/news/20170725023 . Im Teil 2 (English version on request) berichtet der Verein „Victims Mission“ vom Schicksal einer in Klagenfurt (Kärnten/Österreich) lebenden Familie:

Das Ehepaar Catherine und Joe Stone ist seit 11 Jahren verheiratet und hat drei gemeinsame Kinder : Kai* (11 Jahre), Anna* (9 Jahre) und Sascha* (4 Jahre). Sascha befindet sich derzeit auf Besuch bei den mütterlichen Großeltern in USA. Joe ist österreichischer Staatsbürger mit türkischen Wurzeln, Catherine ist US-Staatsbürgerin, beide sprechen Deutsch und sind gut integriert. Die drei Kinder haben die österreichische und die amerikanische Staatsbürgerschaft. Aufgrund unwahrer Behauptungen werden die älteren Kinder im Mai 2017 von der Schule deportiert und fremduntergebracht. Die zuständige Sozialarbeiterin ist Frau Mag. P. vom Klagenfurter Jugendamt. Zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Farhad Paya, dem unermüdlichen Kämpfer für Menschenrechte, Grundrechte und Kinderrechte, bemüht sich die Familie seitdem um die Rückkehr der Kinder. Dr. Paya schreibt am 4.9.2017 eine Stellungnahme [ 11 ] an das Bezirksgericht Klagenfurt:

Am 24.8.2017 nachmittags haben die Kindeseltern das ihnen vom Jugendamt nur auf eine 3/4 Stunde gewährte Kontaktrecht zu ihren Kindern ausgeübt. Nach etwa einer 1/2 Stunde erklärte Mag. P. [ .. ] , dass der Besuch der Eltern zu ihren Kindern beendet sei, da die Eltern mit ihren Kindern nicht Englisch reden dürfen, sie nicht über Amerika und auch nicht von ihren Großeltern reden dürfen. Eine Begründung für diese Verbote hat Mag. P. [ .. ] nicht gegeben. Als die Kindeseltern erklärten sie wollen das Besuchsrecht gemäß der Vereinbarung weiterhin bis zum Ablauf der 3/4 Stunde ausüben, rief Mag. P. [ .. ] die Polizei, die über Anordnung von Mag. P. [ .. ] – vor den mj. Kindern – brutal einschritt und den Kindesvater Joe Stone mittels Armwinkelsperre hinauszog, wobei Mag. P. [ .. ] den mj. K. [ .. ] , der sich an seinen Vater klammerte, gewaltsam dem Vater entriss. Ebenso wurde die mj. A. [ .. ] , die sich an die Mutter klammerte, unmenschlich und gewaltsam durch die Mitarbeiter des Jugendamtes der Mutter entrissen. Die Polizeibeamten, 5 oder 6 Beamte, haben Joe Stone in den nächsten Raum gebracht, wo sie ihn an die Wand stellten und seinen Kopf gegen die Wand schlugen und ihm die Hände so weit nach hinten bogen, dass er vor Schmerzen schrie. Weiters haben sie ihm auf den Rücken und gegen die Unterschenkel geschlagen. Über dieses brutale Vorgehen des Jugendamtes sowie der Polizei liegen Videoaufzeichnungen vor, auf denen auch das herzzerreißende Schreien der Kinder zu hören ist…

Hier zeigen die Herrschaftsinstrumente, wie sie ihr Machtmonopol mit Brachialgewalt behaupten. Die extreme Verzweiflung, aufgrund derer die Kinder ihre Rückkehr in die Familie bewirken wollten, lässt den Schluss zu, dass die Kinder in der vorher erlebten Fremdunterbringung bereits massiv manipuliert und unter Druck gesetzt wurden. Die weinenden Kinder, die mit ihren Eltern nach Hause wollten, verlieren den ungleichen Kampf. Gnadenlos werden sie zurück in die Fremdunterbringung deportiert, die geschockten Eltern verlassen das Jugendamtsgebäude. Vater Joe sucht wegen starker Schmerzen das Spital auf. Der Besuchstermin zwischen liebenden und geliebten Eltern und ihren liebenden und geliebten Kindern ist beendet.

Dr. Paya schreibt weiters in seiner Stellungnahme an das Gericht: Nach diesem Vorfall hat das Jugendamt – um die Kinder zu bestrafen! – das Besuchsrecht ausgesetzt und die Kinder in die Wohngemeinschaft F. [ .. ] gebracht, dies in Kenntnis, dass die Kindeseltern über kein Fahrzeug verfügen, sodass die Ausübung des Besuchsrechtes den Kindeseltern kaum möglich ist .

Dr. Paya berichtet dem Gericht weiters, dass das Jugendamt keinerlei Auskünfte über den Verlauf oder die Behandlung der in der Fremdunterbringung aufgetretenen Krankheit bei Anna gibt . Der Anwalt fährt fort: „Diese Vorgehensweise der Vertreter des Jugendamtes stellt offensichtlich eine reine Schikane und Machtdemonstration gegenüber den Kindeseltern dar … Die Vertreter des Jugendamtes verschweigen die durch das Vorgehen des Jugendamtes erfolgte schwerwiegende Traumatisierung der beiden Kinder, wobei das Jugendamt offensichtlich die Entfremdung der Kinder zu ihren Eltern bezweckt. Ein derartiges Vorgehen entspricht nicht dem Kindeswohl .

Dr. Paya schreibt weiters: „Das Jugendamt … lässt … einen innigen Kontakt der Kinder zu ihren Eltern nicht zu, indem den Kindeseltern untersagt wird in ihrer Muttersprache, nämlich in Englisch, mit den Kindern zu reden sowie über Amerika und über die mütterlichen Großeltern mit ihnen zu sprechen. Die Kindeseltern dürfen nur das sagen, was von den Vertretern des Jugendamtes bzw. Mag. P. [ .. ] genehmigt wird. Ein derartiges Vorgehen ist nicht einmal in einem Gefängnis zulässig. Durch dieses Vorgehen des Jugendamtes werden sowohl die gesetzlich verbrieften Kinderrechte als auch die Kindeseltern und die beiden mj. Kinder in ihrem durch Art. 8 EMRK geschützten Recht auf Privat- und Familienleben schwerst beeinträchtigt.“

In einem weiteren Schriftsatz vom 4.9.2017 [ 12 ] moniert Dr. Paya u.a., dass die Administration wichtige Dokumente wie Anträge und Stellungnahmen den Kindeseltern nicht zustellt: „Dadurch wurde das den Kindeseltern zukommende verfassungsrechtlich gewährleistete beiderseitige Gehör verletzt“

Im Jahr 2010 sind die Stones von den USA nach Österreich gezogen, damit die Kinder fremde Länder sehen und neue Sprachen lernen. Kaum angekommen muss die Familie den Kampf mit bürokratischen Hürden aufnehmen. Das Visum für Österreich bekommt Catherine erst nach drei Jahren. Die Familie wird mit Ausländerhass konfrontiert, sie wird beschimpft und man schreit ihr nach: „Ausländer raus!“ 2012 wendet sich Herr Stone Hilfe suchend an das Jugendamt, welches eine neue Wohnung für die Familie organisiert, sodass sie glaubt, den Verfemungen entgehen zu können [ 1 ] .

In der Volksschule in Klagenfurt werden die beiden älteren Kinder von Lehrerinnen massiv gemobbt. Für eine solche Vorgehensweise ist die Schule, insbesondere einige Lehrerinnen, allseits seit Jahren bekannt .

Das Procedere beim Kindesraub ist seit den 40-er-Jahren des letzten Jahrhunderts gleich geblieben: Kinder werden 1. selektiert, 2. in der Schule gemobbt, 3. vom Jugendamt unter Angabe falscher Behauptungen der Familie weggenommen und 4. in der Fremdunterbringung zwangsmedikamentiert, manipuliert und der Familie entfremdet. Liebende Angehörige werden diskreditiert, demontiert und eliminiert. Sie sind den Intentionen der Administration nur im Wege: Keine anderen PSYOPS(*) und keine anderen False-Flags(*) sind effektiver in der betriebenen Familienzerstörung und somit Destabilisierung der Zivilgesellschaft.

Das Ehepaar Stone sucht das Gespräch mit Schule und Behörden, erzielt jedoch keine Erleichterung für seine Kinder, die immer wieder weinend von der Schule nach Hause kommen. Die Schule schickt den Stones zwecks Einschüchterung sogar die Polizei ins Haus und lässt einen falschen Bericht erstellen. Die Polizei gibt das später den Eltern gegenüber zu. Neuerdings bekommen die Stones keine Termine mehr, nicht im Rathaus, nicht bei der Landesregierung und auch nicht bei der Gemeinde. Wenn sie ohne Termin vorsprechen wollen, werden sie weggewiesen mit dem Argument „Vereinbaren Sie einen Termin“… Den zuständigen Stadtrat kennen die Stones seit Jahren. Seine Kinder gehen in die gleiche Schule. Auch er ist für Familie Stone nicht mehr zu sprechen.

Am 11. Mai 2017 schreibt Herr Dr. A. M. vom Schulärztlichen Dienst an die Landespolizeidirektion Kärnten (Kriminalreferat) [ 2 ] : „Der Junge berichtet, dass … mehrere Schläge mit der Hand gegen den Kopf erfolgt seien … Der Junge berichtet, dass der Vater … kommen würde, um mit einem großen Stock zu schlagen … wurde mit dem Stock auf den Kopf geschlagen … Fußtritte und Faustschläge in diverse Körperregionen … Kopf … Oberkörper … Rücken. Der Junge berichtet und veranschaulicht die Abwehrbewegungen, welche er einnimmt um die Stockschläge abzuwehren, dabei wird er immer wieder auf die Unterarmkante getroffen, es schmerzen ihm beide Unterarmkanten, hier keine Hämatome sichtbar… „. Wenn immer wieder mit Stockschlägen auf die Unterarmkanten geprügelt worden wäre, wären unter Garantie nicht nur blaue, ja mehrfarbige Flecken zu sehen, sondern auch Schwellungen, Beulen und Blutergüsse. Der Arzt stellt jedoch fest: „Hier keine Hämatome sichtbar.“ Der Arzt stellt außer einem blauen Fleck überhaupt keine Verletzungen am Körper des Kindes fest!

Der Arzt schreibt weiters: Kai sei ängstlich, nervös, weinerlich… Warum wurde Herr Stone aufgrund der schweren Anschuldigungen nicht sofort festgenommen, wo Schule und Jugendamt doch sonst pausenlos die Polizei rufen? Warum wurde nie gerichtlich geklärt, wie es zu solchen Anschuldigungen gekommen ist? Wurde Kai in Schule und Fremdunterbringung derart manipuliert, dass er solche Aussagen tätigte, weil er sonst keinen Ausweg mehr sah? Oder wurden sie ihm in den Mund gelegt? Wurde er gezwungen? Wurde er mit falschen Versprechungen unter Druck gesetzt? Stand er unter dem Einfluss von Psychopharmaka? Warum hüllen sich Ämter und Behörden in Schweigen?

Die Eltern Stone wissen: „Kais Persönlichkeit hat sich komplett geändert. Aus dem fröhlichen, aufgeweckten und intelligenten Kind ist ein tieftrauriges und verzweifeltes Kind geworden.“

Nun wissen die Eltern, dass ihr 11-jähriger Sohn Kai seit Jahren von seiner Lehrerin misshandelt wurde: Das Kind anschreien, es vor den anderen Schülern niedermachen und als Lügner beschimpfen, es lächerlich machen, es beleidigen usw. gehörten zu den Vorlieben der Lehrerin. Was die Kinder sagen dürfen bzw. sagen müssen, wird von der Schule vorgeschrieben… Angesichts dessen klingt die Feststellung im Entlassungsbrief der Kinderpsychiatrie Klagenfurt vom 20.6.2017 [ 3 ] eigenartig: „K. [ Kai ] ist mit seiner Schwester A. [ Anna ] seit 11.5.2017 im KIZ [ Kriseninterventionszentrum; Anm. d. Verf. ] untergebracht im Rahmen einer ‚Gefahr-in-Verzug‘-Maßnahme, nachdem Kai sich einer Lehrerin anvertraut hatte, dass der Vater ihn und seine Schwester schlagen würde. Und weiter: Kai kommt akut aus dem KIZ Klagenfurt, nachdem es dort zu einer Eskalation gekommen sei, in dessen Rahmen Kai mit Sachen um sich geworfen habe.“ Es werden beim 11-Jährigen „Anpassungsstörungen“ diagnostiziert… Warum hätte sich Kai „einer Lehrerin anvertrauen“ sollen? Er wurde in der Schule gemobbt und hatte Angst vor seiner Lehrerin. Warum wird der gesunde Protest des Kindes gegen seine Zwangsinternierung in einem Heim als Krankheit dargestellt? Warum finden österreichische Behörden alles – inklusive Zwangspsychiatrisierung minderjähriger Kinder – besser als die Kinder ganz einfach mit Eltern und Geschwistern in Frieden leben zu lassen? Es sind hunderte solcher Fälle allein aus Österreich bekannt und tausende europaweit…

Am 18. Mai 2017 schreibt Frau Mag. P. an das Bezirksgericht Klagenfurt [ 1 ] auf Seite 2: “ … berichtete Herr Stone von zahlreichen Konflikten mit unterschiedlichen Behörden, Nachbarn und Schulen. Die Ursachen … verortet der Kindesvater in einer Diskriminierung aufgrund seiner ethischen Herkunft.“ Abgesehen davon, dass Frau Mag. P. „ethische Herkunft“ mit „ethnischer Herkunft“ verwechselt, insinuiert sie, dass Herr Stone querulatorisch sei und somit möglicherweise ein paranoides Krankheitsbild aufweise. Dies wird in Österreich gerne Menschen unterstellt, die ihre kritische Meinung offen äußern. Joe Stone war CEO eines florierenden Unternehmens und er kennt das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Frau Mag. P. fährt mit ihrem Rundumschlag in der Demontage der Eltern Stone fort und schreibt weiters an das Gericht: “ Mit Familie Stone gebe es nach Angaben der Schule derzeit keine Kommunikation, da seit 04.03.2017 gegen die Eltern ein Hausverbot wegen tätlichen Angriffs von Seiten der Kindesmutter (KM) auf eine Lehrerin ausgesprochen worden sei. Es wurde laut Direktorin diesbezüglich auch eine Klage wegen tätlichen Angriffs und berufsschädigender Verleumdung beim zuständigen Gericht eingebracht .“ Hierzu die Aussage von Catherine Stone: „Ich habe die Lehrerin weder angefasst noch sie in irgendeiner Weise bedroht und schon gar nicht tätlich angegriffen. Im Gegenteil – die Lehrerin verhielt sich mir gegenüber aggressiv.“ Hätte es einen „tätlichen Angriff“ gegeben, hätte die Schule nicht gezögert, die Polizei einzuschalten. Der tätliche Angriff ist frei erfunden.

Zur angeblichen Gewalttätigkeit von Herrn Stone schreibt Dr. Farhad Paya, der Rechtsanwalt der Familie Stone, in seiner Stellungnahme vom 31.7.2017 an das Gericht [ 4 ] , Seite 3: “ So hat nicht einmal die Staatsanwaltschaft die auf Grund der an sie ergangenen Anzeige erhobenen Vorwürfe für ausreichend befunden, um ein Strafverfahren einzuleiten … Diese Vorwürfe beruhen auf Angaben einer Lehrerin, deren Verhalten von einer ausländerfeindlichen Haltung geprägt ist und die den mj. K. [ Kai ] Stone in der Klasse ständig vor den anderen Kindern herabgesetzt und auch auf Grund seiner sprachlichen Barrieren lächerlich gemacht hat …“.

Am 29. Juni 2017 schreibt Frau Mag. P. einen weiteren Brief an das Gericht [ 5 ] und hält über Kai fest: „Der Minderjährige zeigte zunehmend ein selbstversetzendes Verhalten…“; hier dürfte Frau Mag. P. wieder einem Irrtum erlegen sein und wohl „selbstverletzend“ gemeint haben. Sie schreibt weiter über Kai, dass er sich „… an den Haaren reißen, gegen Gegenstände schlagen, sich selbst schlagen … [ würde ] ; sodass … eine stationäre Aufnahme im Klinikum Klagenfurt … veranlasst wurde.“ Die Möglichkeit, die erwähnten Verzweiflungstaten des Kindes dadurch zu beenden, indem es heim zu seiner Familie gehen hätte dürfen, ist für die Familienzerstörer undenkbar.

Im nächsten Absatz entfernt sich Frau Mag. P. von ihrem Konstrukt, dass Kai psychiatrische Behandlung benötigen würde, und beschuldigt nunmehr wieder die Eltern: „Da die Kindeseltern mit den bereits getroffenen Erziehungsmaßnahmen nach wie vor nicht einverstanden sind … musste die vorübergehende Unterbringung an der NPKJ [ „Kinderpsychiatrie“: Anm. d. Verf. ] vom Kinder- und Jugendhilfeträger am 28.6.2017 wegen Gefahr in Verzug verfügt werden.“ Die Logik, warum ein Kind in die Psychiatrie gesperrt wird, weil seine Eltern mit der Fremdunterbringung nicht einverstanden sind, spricht für sich.

Rechtsanwalt Dr. Paya bringt Anträge, Mitteilungen, Stellungnahmen und Urgenzen bei Gericht ein, so etwa am 31.7.2017 [ 4 ] : „Die beiden mj. Kinder sind verzweifelt und in schlechter psychischer Verfassung auf Grund dieser zwangsweisen Trennung. Die Kinder sind durch dieses Vorgehen schwerst traumatisiert. Diese Vorgangsweise des Jugendamtes entspricht nicht dem Kindeswohl … So war das Jugendamt innerhalb dieser 3 Monate nicht in der Lage den Sachverhalt einer Abklärung zuzuführen … wird vielmehr seitens des Jugendamtes versucht die Kinder gegen die Eltern zu manipulieren und werden die Kinder auch nicht kindergerecht behandelt (Seite 2) … Die Kindesabnahme erfolgte über Veranlassung des Jugendamtes, wobei das Jugendamt vorverurteilend von Gewaltakten des Vaters ausgeht … Im Gegensatz zu diesen Vorwürfen ergibt sich aus dem Verhalten der Kinder, dass diese sich nichts sehnlicher wünschen, als wieder zu ihren Eltern zurück in die gewohnte Umgebung gebracht zu werden. Die Kinder weinen ständig und sind verzweifelt .“

Rechtsanwalt Dr. Paya geht dann darauf ein, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die nächsten Verwandten heranzuziehen sind, falls das Jugendamt die Eltern für nicht erziehungsfähig hält: „Die Mutter der Kindesmutter … ist bei der Pflegschaftsbehörde (Department of Health and Family Services) … als Pflegemutter registriert … Die mütterliche Großmutter ist auch in der Lage die Kinder zu erziehen und befindet sich der mj. [ Sascha ] Stone auch derzeit in der Obhut der mütterlichen Großmutter …“ (Seite 4). Da auch der mütterliche Großvater die Lizenz als Pflegevater hat, beantragt der Anwalt u.a., „die beiden mj. K. [ Kai ] … und die mj. A. [ Anna ] … nach Benachrichtigung über die US-Botschaft in Wien in die Obhut der mütterlichen Großeltern … zu übergeben .

Dr. Paya schreibt weiters [ 6 ] : „… Die Kinder sind durch die Abnahme traumatisiert … Durch die Kindesabnahme sind die beiden Kinder bereits derart psychisch destabilisiert, dass der mj. K. [ Kai ] bereits begann sich selbst zu verletzen … Diese plötzliche Kindesabnahme hat die Kinder schwerst traumatisiert … Um den Zweck des Kontaktrechtes zu erreichen ist dem Besuchsberechtigten der Kontakt zum Kind unbeschränkt, d.h. ohne Beeinträchtigung und ohne Hinzuziehung weiterer Personen oder Bindung an bestimmte Örtlichkeiten zu gewähren und dem Besuchsberechtigten die Möglichkeiten einer individuellen Gestaltung der Besuche zu bieten (ständig herrschende Rechtsprechung, EFSlg. 137.760 u.v.a.) … Der Elternteil, mit dem das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, darf nicht in die Rolle eines gelegentlichen Besuchers gedrängt werden … Das derzeitige Besuchsrecht, über das bis jetzt noch keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, widerspricht den bisherigen Rechtsgrundsätzen … Dieses Vorgehen des Jugendamtes ist rechtswidrig .

Rechtsanwalt Dr. Paya informiert die US Botschaft in Wien [ 7 ] und schreibt u.a.: „Nunmehr werden die beiden mj. Kinder seit mittlerweile fast 3 Monaten von den Kindeseltern getrennt und vom Jugendamt im Kriseninterventionszentrum festgehalten, wobei die beiden Kinder verzweifelt sind, den ganzen Tag weinen und wieder zu ihren Eltern zurück wollen … Das dritte Kind S. [ Sascha ] Stone … konnte die Mutter vor der Kindesabnahme … in die USA zu ihren Eltern … bringen … Die Eltern der Kindesmutter … sind selbst lizenzierte Pflegeeltern …“

Mitte August 2017 werden die Eltern Stone davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre Kinder aufgrund einer weiteren Zwangsmaßnahme in ein Kinderheim außerhalb Klagenfurts verfrachtet wurden [ 8 ] .

Dr. Farhad Paya schreibt am 18.8.2017 weitere Anträge an das Bezirksgericht Klagenfurt [ 9 ] : „… Ausschlaggebend für die Gefahr in Verzug Maßnahme waren die bis jetzt nicht verifizierten Behauptungen der Klassenlehrerin, die für ihre fremdenfeindlichen Aktivitäten bekannt ist, aufgrund der bereits andere Schüler mit Migrationshintergrund die Schule verlassen haben … Das Bestreben dieser Lehrerin war es … Schüler mit Migrationshintergrund aus der Klasse zu entfernen und hat sich das Jugendamt von dieser Lehrerin … instrumentalisieren lassen … Eine Befragung der mj. Kinder bzw. Anhörung ist bis jetzt unterblieben … Obwohl die Kinder zu den Eltern wollen und auch mit ihnen sprechen wollten, hat Mag. P. [ … ] gegenüber den Eltern behauptet, dass die Kinder mit den Eltern nicht telefonieren wollten, während die Kinder anlässlich der Besuche angaben, dass diese Behauptungen der Mag. P. [ … ] unrichtig sind. Die Kinder weinten jedesmal und wollten zu Mama und Papa zurück …

Dem Gericht ist vorzuwerfen, dass dieses … alle Maßnahmen des Jugendamtes befürwortet, anstelle das Wohl der mj. Kinder in den Vordergrund [ zu ] stellen. Das Gericht ist damit … der verlängerte Arm des Jugendamtes …“.

Auf Seite 7 dieses Schriftsatzes schreibt Dr. Paya: Mit dem Herausreißen der mj. A. [ Anna ] Stone aus dem Familienverband hat das Jugendamt der mj. A. [ Anna ] Stone die Teilnahme am Ballettunterricht mit der Begründung untersagt, dass die Kindeseltern versuchen würden, die Minderjährige aus der Obsorge des Jugendamtes zu entziehen … Hierzu nimmt Dr. Paya am 23.8.2017 Stellung [ 10 ] : „Damit unterstellt Mag. P. rechtsgrundlos den Kindeseltern ein rechtswidriges Verhalten; woraus sich bereits die Voreingenommenheit der Mag. P. gegenüber den Kindeseltern ergibt …“. Weiters macht Dr. Paya das Gericht bspw. darauf aufmerksam, dass die vom Jugendamt geplante Verbringung der beiden Kinder nach Italien rechtswidrig ist , der Anwalt deckt eine weitere Lüge der Frau Mag. P. auf und schreibt an das Gericht: „Die Voreingenommenheit der Mag. P. [ … ] zeigt sich auch in ihren Angaben Dritten gegenüber, … der Mag. P. wahrheitswidrig angab, dass die Mutter mit dem jüngsten Kinde geflüchtet sei … Diese Behauptung ist ebenso eine unwahre Anschuldigung. Die Kindesmutter ist mit dem jüngsten Kind nicht geflüchtet sondern legal ausgereist … (und auf Seite 4) Die Kinder sind mittlerweile krank und haben Sehnsucht nach ihren Eltern … Durch diese harten Maßnahmen des Jugendamtes sind die Kinder bereits traumatisiert“…

Catherine und Joe Stone werden geheimdienstlich überwacht und eingeschüchtert. Zwei Mal rasten Autos mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Stones zu, die sich nur durch blitzschnelles Reagieren retten konnten …

Im schmutzigen Krieg gegen Kinder werden auch Kinder selbst instrumentalisiert, geistig und seelisch missbraucht und gegeneinander aufgehetzt: Anna wurde in der Fremdunterbringung angewiesen, schlecht über ihren Bruder zu reden. Andere Kinder wurden angewiesen, schlecht über die Stone-Kinder zu reden …

*Name geändert [ 1 ] Schreiben Frau Mag. P. (Jugendamt) an das Bezirksgericht Klagenfurt, 18.5.2017, Seite 1 [ 2 ] Schreiben Dr. A. M., Schulärztlicher Dienst, an Polizei, 11.5.2017 [ 3 ] Entlassungsbrief KABEG, 20.6.2017 [ 4 ] Mitteilung/Antrag an das Bezirksgericht Klagenfurt, 31.7.2017 [ 5 ] Schreiben Frau Mag. P. an das BG Klagenfurt, 29.6.2017 [ 6 ] Urgenz/Antrag auf Information, 31.7.2017 [ 7 ] Schreiben an die US-Botschaft Wien, 31.7.2017 [ 8 ] Schreiben Jugendamt, 16.8.2017 [ 9 ] Schriftsatz (Anträge, Urgenz), 18.8.2017 [ 10 ] Anträge, 23.8.2017 [ 11 ] Stellungnahme, Urkundenvorlage, Anträge an das BG Klagenfurt, 4.9.2017 [ 12 ] Stellungnahme, 4.9.2017 (*) https://de.wikipedia.org/wiki/Psychologische_Kriegsf%C3%BChrung https://en.wikipedia.org/wiki/Psychological_warfare https://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Flagge https://en.wikipedia.org/wiki/False_flag

(Ende)

Aussender: Verein VICTIMS MISSION Ansprechpartner: Sissi Kammerlander Tel.: +43 676 7807229 E-Mail: info@victimsmission.com Website: www.victimsmission.com