„profil“: BFA-Bescheide mit seltsamen Begründungen

Wien (OTS) – Das Nachrichtenmagazin „profil“ zitiert in seiner Montag erscheinenden Ausgabe aus weiteren seltsamen Bescheiden des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das die erste Instanz im Asylverfahren ist. Im ersten Fall wird eine afghanische Mutter befragt. Das Einvernahmeprotokoll vermerkt zu ihrem Kleidungsstil: „VP [vernommene Person, Anm.] trägt kein Kopftuch, hat eine grüne Spitzenbluse an und Sportschuhe.“ Im ablehnenden Bescheid führt die Behörde aus, der Afghanin fehle es an westlicher Orientierung. „Darüber hinaus sind Sie fast ein Jahr in Österreich aufhältig und tragen weiterhin ein Kopftuch […].“ Fall zwei: Einer 86-jährigen Ukrainerin wird der Aufenthaltstitel verwehrt, obwohl ihre Tochter und ihr Enkel in Österreich leben und sich um die pflegebedürftige Dame kümmern. In der Einvernahme betont die Ukrainerin, dass sie in ihrer Heimat niemanden habe. Das BFA befindet: „Der Kontakt zu Ihren in Österreich lebenden Familienangehörigen kann […] telefonisch bzw. durch Besuche aufrechterhalten werden.“ Im dritten von „profil“ beschriebenen Fall geht es um einen Afghanen, der zum Christentum übergetreten ist. Das BFA will ihm den subsidiären Schutz wegnehmen. Begründung: Er wisse zu wenig über die Unterschiede zwischen den Religionen. Die Ausführungen gipfeln in der Feststellung: „Somit geht also der Islam von guten Menschen aus und das Christentum in erster Linie davon aus, dass alle Menschen böse sind und dies keiner mehr gutmachen kann.“

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