UNIQA Österreich: Kfz-Kasko-Versicherungen mit gutem Schutz bei Totalschaden

Wien (pts007/10.08.2016/10:50) – Worauf im Kleingedruckten von Kfz-Kasko-Versicherungen zu achten ist – Wie Assekuranzen Totalschäden berechnen, und wann sie die Reparatur übernehmen – UNIQA Österreich-Vorstand Andreas Kößl spricht Klartext und sagt, worauf Kunden achten sollten

Auf den ersten Blick schaut das Kleingedruckte von Kfz-Versicherungen oft gleich aus. Doch in vielen Fällen lohnt es sich genauer nachzulesen. Wie die Wirtschaftskammer in einer aktuellen Aussendung zeigt, gibt es große Unterschiede bei der gängigen Praxis, wann ein Auto mit Kasko-Versicherung als Totalschaden gilt und wann nicht. Andreas Kößl, Vorstand UNIQA Österreich und UNIQA International, erklärt, worauf Kunden achten sollten, und wie Versicherungen Totalschäden in Kasko-Versicherungen bewerten.

Wie gut eine Versicherung wirklich ist, zeigt sich meist erst im Schadenfall. So auch bei der Kfz-Kasko-Versicherung. Übliche Praxis in Österreich ist, dass Versicherungen bei einem Totalschaden die Reparatur nur dann übernehmen, wenn sie 70 Prozent des Wiederbeschaffungswerts nicht übersteigt. Anders ist es bei UNIQA Österreich. „Wir übernehmen die Rechnung für Reparaturen bis zu 80 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Das gibt unseren Kunden einen größeren Spielraum. Machen die Reparaturkosten mehr als 80 Prozent aus, wird als Totalschaden abgerechnet“, so Kößl.

So gehen Assekuranzen mit Totalschäden um

In der Kfz-Vollkasko ersetzt die Versicherung auch die Kosten eines Totalschadens. Hierfür ermittelt die Assekuranz einerseits den Zeitwert des Wracks und andererseits die Kosten für den Kauf eines neuen, vergleichbaren Wagens. „Der Kunde erhält vom Käufer des beschädigten Autos den Restwert. Von uns bekommt er die Differenz ausbezahlt, die zwischen dem Restwert und dem Wiederbeschaffungswert liegt“, erklärt Kößl.

Ein Beispiel: Ein Kunde schließt für seinen Neuwagen, der einen Anschaffungswert von 20.000 Euro hat, eine Vollkaskoversicherung ab. Ein Jahr später passiert ein Unfall mit einem Totalschaden, die Reparaturkosten werden auf 15.000 Euro geschätzt. Das Wrack hat aber nur noch einen Restwert von 3.000 Euro. Der aktuelle Zeitwert des Autos – in unbeschädigtem Zustand, also vor Unfall – liegt hingegen noch bei 17.000 Euro.

Kößl: „Das heißt wir würden dem Kunden 14.000 Euro überweisen. Der Betrag ergibt sich aus dem Wiederbeschaffungswert von 17.000 Euro abzüglich dem Wrackwert in Höhe von 3.000 Euro.“ Insgesamt erhält der Kunde also den kompletten Wiederbeschaffungswert in Höhe von 17.000 Euro.

Darauf sollten Kunden achten

Wer eine neue Kasko-Versicherung für seinen Wagen abschließt, findet in den Allgemeinen Bedingungen den ausschlaggebenden Passus. Bei UNIQA Österreich Polizzen steht das Entscheidende im Artikel 5 „Welche Leistungen erbringen Versicherer?“ UNIQA Manager Kößl rät, sich diesen Teil des Kleingedruckten gründlich durchzulesen und im Anschluss zu entscheiden. „Vorsicht ist geboten, wenn das Thema nicht explizit in den Allgemeinen Bedingungen angesprochen wird. Dann lautet die Devise lieber Hände weg von solchen intransparenten Verträgen.“

UNIQA Österreich 5.350 Mitarbeiter von UNIQA Österreich betreuen 2,6 Millionen Kunden mit rund 7,5 Millionen Versicherungsverträgen. Die ausgeprägte Serviceorientierung und Kundennähe wird durch die neun Landesdirektionen und über 420 Servicestellen unterstrichen. UNIQA Österreich erreicht 2014 einen Marktanteil von 14,5 Prozent und ist damit der größte unter den mehr als 50 in Österreich tätigen Versicherern. UNIQA ist – laut unabhängigen Untersuchungen – seit Jahren die bekannteste Versicherungsmarke in Österreich und auch jene, der die Österreicher das größte Vertrauen entgegenbringen.

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Aussender: UNIQA Group Ansprechpartner: Carolina Burger Tel.: 06642155428 E-Mail: carolina.burger@uniqa.at Website: www.uniqagroup.com