Frankfurt am Main (pts023/22.05.2018/12:30) – Volker S. stand mitten im Leben. Der 45-jährige Familienvater hatte noch so viele Pläne. Doch jetzt liegt er nach einem schweren Fahrradunfall seit Monaten im Koma. Zu den enormen psychischen Belastungen kommt für seine Frau jetzt jede Menge unerwarteter Ärger hinzu. Denn Volker S. hat keine Vorsorgevollmacht errichtet. Das bedeutet: Ein Gericht wird nun voraussichtlich einen Betreuer bestellen, der die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten von Volker S. regelt. Dieses Szenario lässt sich jedoch verhindern. „Ein elementarer Bestandteil jeder Finanzplanung ist die Vorsorge für den Fall, dass man nicht mehr selbst seine Entscheidungen treffen kann“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). Auf der sicheren Seite sind Verbraucher, die die Dienste der vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals in Anspruch nehmen. Sie helfen, wenn nötig mit fachlicher Unterstützung von Notaren und Rechtsanwälten, die finanzielle Vorsorge für alle Eventualitäten aufzustellen.
Es muss nicht immer die Demenz sein, die sich in der Regel als schleichender Prozess vollzieht. Häufig ist ein plötzlicher Unfall oder ein Schlaganfall der Grund für den Verlust der Entscheidungsfähigkeit. Dass in solchen Fällen der Ehepartner oder die erwachsenen Kinder alles regeln können, ist eine weit verbreitete Meinung – jedoch leider ein fataler Irrtum. „Im schlimmsten Fall kommen die Angehörigen nicht einmal an Versicherungsleistungen oder an das Vermögen ohne Probleme heran“, warnt Prof. Tilmes.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall entstanden ist. Sobald eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, wird ein gesetzlicher Vertreter bestellt. Und selbst die nächsten Angehörigen wie der Ehepartner dürfen dann zum Beispiel keine Bankgeschäfte oder ähnliches im Namen des Erkrankten übernehmen. Es sei denn, sie haben eine entsprechende Vollmacht.
Die Beratungspraxis der CFP®-Professionals zeigt jedoch, dass nur die allerwenigsten Verbraucher sich mit der Thematik beschäftigen wollen – sei es aus Unwissenheit oder der Ansicht, „mir wird so schnell nichts passieren.“ Um die Interessen des Einzelnen und der Familie zu bewahren, und nicht in fremde Hände zu legen, bedarf es einer Vollmacht. „Nur mit einem solchen Dokument lässt sich verhindern, dass Gerichte darüber entscheiden, wer einen im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit betreut und vertritt“, erläutert Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist.
Welche große Bedeutung das Thema hat, verdeutlicht eine Umfrage, die die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), im vergangenen Jahr an einer Universitätsklinik in Hamburg unter knapp 1.000 Patienten durchgeführt hat. Demnach hat nur jeder zweite Notfallpatient entweder eine Patientenverfügung oder zumindest eine Vorsorgevollmacht. Und selbst wenn ein Formular vorhanden war, waren viele von ihnen fehlerhaft erstellt.
Bei Professionals gut aufgehoben
Tatsächlich dürfte den wenigsten bekannt sein, welche Fallstricke es bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten gilt. Und jeder sollte sich auch der weitreichenden Konsequenzen bewusst sein. Deshalb macht es Sinn, sich professionelle Unterstützung zu holen, am besten von CFP®-Professionals. „Sie können die Auswirkungen, die eine Vorsorgeplanung hat, genau erläutern“, betont Tilmes. Bei der konkreten Erstellung eines solchen Dokuments beraten sie jedoch nicht selbst, sondern vermitteln, da es sich um eine Rechtsberatung handelt, an einen Rechtsanwalt beziehungsweise einen Notar.
„Mit dem Vorsorgedokument legen alleine Sie als Verfasser fest, was Ihre Vertrauensperson für Sie regeln darf oder was nicht“, erläutert FPSB-Vorstand Tilmes. Das Dokument kann in vielen Lebensbereichen sinnvoll sein – und es kann in jedem Alter notwendig werden, denn auch ein junger Mensch kann in die missliche Lage geraten, nicht mehr selbst entscheiden zu können. „Es ist deshalb ein elementarer Bestandteil jeder Finanzplanung für den Fall, dass man nicht mehr selbst seine Entscheidungen treffen kann. Und es ist damit neben den testamentarischen Verfügungen das häufig fehlende Puzzleteil zu einem funktionierenden und vollständigen Finanzplan.“
Professionelle Finanzplaner, wie die CFP®-Professionals, können Auskunft darüber geben, wie man sich und seine Familie richtig absichern kann, auch für den Fall der plötzlichen Handlungsunfähigkeit. Sie werden ihre Kunden offen und ehrlich die Brisanz der Situation aufzeigen – ohne Angst zu machen. Mit Hilfe einer umfassenden Analyse der derzeitigen Vermögenssituation, der Risikoeinstellung und einer Liquiditätsrechnung erarbeiten die Finanzplaner außerdem gezielt Lösungsansätze und beziehen auch das Pflegerisiko in die ganzheitliche Finanzplanung mit ein.
Über den FPSB Deutschland e.V. Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 26 Mitgliedsländern und mehr als 175.000 Zertifikatsträgern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern.
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, unabhängigen Prüfungen, Erfahrungsnachweisen und Ethik. Für die Verbraucher ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum EFA European Financial Advisor® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.458 Personen seiner 2.000 Mitglieder nach DIN ISO 22222 (Privater Finanzplaner) zertifiziert.
Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen Die Definitionen und Standards der Methodik sind Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland Ziele eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de
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Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. Ansprechpartner: Iris Albrecht Tel.: +49 681 410 98 06 10 E-Mail: presse@fpsb.de Website: www.fpsb.de