St. Christophen/Wien (pts009/24.10.2018/09:30) – Immer öfter wünschen sich Menschen, dass ihre Asche nach dem Tode verstreut wird. Das Österreichische Gesetz und die katholische Kirche sagen „Nein“. Die Bestattung Lichtblick https://lichtblick.rip zeigt Wege, wie auch dieser letzte Wunsch erfüllt werden kann.
In Wien und Niederösterreich verbietet das Bestattungsgesetz noch immer das Verstreuen der Asche. In Wien wird das Ö148ffnen einer Urne gar mit bis zu 20 000 Euro bestraft. Warum das so ist, sollten die Medien hinterfragen.
Die katholische Kirche hat erst 2016 die Parole ausgegeben, dass allen Katholiken das Verstreuen der Asche untersagt ist, weil sonst die Gebete den Verstorbenen nicht erreichen würden. Allerdings ohne eine Angabe zu machen, woher dieses Gebot stammt.
Lichtblick geht hier neue Wege. „Wir bestärken unsere Kunden, ihren eigenen Vorstellungen zu folgen. Mythen, die mit Verboten und Dogmen versuchen, den Menschen ihren Lebensweg vorzugeben, haben bei uns wenig Raum“, so Jörg Bauer, GF bei Lichtblick.
Asche verstreuen – so geht’s
Wer die gesamte Asche in Österreich verstreuen möchte, ist dabei Ortsgebunden. In Niederösterreich ist das in der Donau möglich. Es erfordert die Genehmigung der für den jeweiligen Donauabschnitt zuständigen Gemeinde. Dafür muss eine Gebühr von 255 Euro entrichtet werden, für die Nichtbestattung einer Urne auf einem Friedhof.
In Salzburg darf die Asche auf einzelnen Friedhöfen verstreut werden. Allerdings regt sich dort Widerstand. Denn leider gibt es immer Menschen, die meinen, nur ihre eigenen Vorstellungen wären für die gesamte Menschheit maßgeblich. In den anderen Bundesländern ist das Verstreuen der Asche generell untersagt.
Entspannt sieht man die Sache mit der Asche in der Slowakei. Die Asche darf dort beliebig verstreut werden. Dort wird sogar eine Wasserfallbestattung angeboten. „Wir fahren mit unseren Gästen fast immer über die Grenze, wenn wir in Hainburg ablegen. Denn in der Slowakei fallen bei einer Donaubestattung keine Gebühren an. So sparen wir unseren Kunden zusätzliche Kosten durch den Staat“, meint Bauer.
Für die meisten Kunden geht es beim Verstreuen der Asche darum, einen letzten Wunsch zu erfüllen und natürlich um ein schönes Ritual in der Natur. Wer nicht darauf besteht, die gesamte Asche zu verstreuen, kann dies in Österreich mit einem geringfügig symbolischen Teil der Asche. Die Mengenangabe steht exakt so im Wiener und im NÖ Bestattungsgesetz.
Jörg Bauer führt aus: „Auf Wunsch händigen wir unseren Kunden einen geringen Teil der Asche aus. Dies ist genehmigungsfrei möglich. Dieser Teil wird meist genutzt um Schmuckstücke zu befüllen, ihn Zuhause aufzubewahren oder er wird eben an einem Erinnerungsort der Natur übergeben. Wir bestärken unsere Kunden stets, im Rahmen der Gesetzgebung ihre eigenen Abschiedsrituale durchzuführen. Der Abschied von einem Menschen ist eine private Angelegenheit, bei der sich die Menschen nicht von Außen beeinflussen lassen müssen. Bei Lichtblick wird jeder Abschied zu einer schönen Erinnerung. Denn wir feiern das Leben eines Menschen.“
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Aussender: Lichtblick GmbH Ansprechpartner: Jörg Bauer Tel.: 0676 7223330 E-Mail: bauer@lichtblick.rip Website: www.lichtblick.rip