Wertvolle Tipps fürs Zusammenleben ohne Trauschein

Frankfurt am Main (pts012/01.10.2019/10:15) – Auch wenn es verwundert: Das gesetzliche Leitbild geht auch im 21. Jahrhundert immer noch von einer traditionellen Familiensituation aus. Rund um die Ehe ist nahezu alles juristisch geklärt, doch die Regelungen für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind dagegen oft nur unzureichend. „Beim Zusammenleben ohne gesicherten rechtlichen Rahmen – also ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft – sollten die rechtlichen und finanziellen Risiken bedacht werden, die im Streitfall, aber auch bei Schicksalsschlägen auftreten können“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Er empfiehlt deshalb, dass Paare ohne Trauschein am besten schon zu Beginn des Zusammenlebens klären sollten, wie sie ihre Finanzen organisieren wollen.

Unter dem Motto „Finanzplanung ist Lebensplanung: Es ist höchste Zeit und nie zu spät, jetzt mit der Finanzplanung zu starten und vorzusorgen“ veranstaltet der internationale Dachverband der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals, der FPSB Ltd., am 2. Oktober zum dritten Mal im Rahmen der World Investor Week den World Financial Planning Day. Dieser Aktionstag will Verbrauchern den Nutzen einer langfristigen Finanzplanung nahebringen und Finanzwissen vermitteln. Der FPSB Deutschland unterstützt den Aktionstag zudem durch Medieninformationen, in denen er beispielsweise auf die rechtlichen Besonderheiten und Fallstricke bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften hinweist.

Es ist nicht zu leugnen: Viele finanzielle und das Vermögen betreffende Regelungen sind auf die Lebensform der Ehe ausgelegt. Ohne Trauschein wird es hierzulande rechtlich gesehen komplizierter. „Wer nicht verheiratet sein will, sondern in wilder Ehe mit seinem Partner zusammenleben möchte, muss leider einige Nachteile in Kauf nehmen“, sagt Prof. Tilmes. Beispiel Erbe: Das Ehegüterrecht kommt nur bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen zur Anwendung. Unverheiratete Partner können ohne entsprechendes Testament keinerlei Erbansprüche geltend machen, selbst wenn die Partnerschaft sich über mehrere Jahrzehnte erstreckte.

Auch bei einer Trennung kann eine fehlende rechtliche Bindung Nachteile haben – insbesondere für den wirtschaftlich schwächeren Partner oder die wirtschaftlich schwächere Partnerin. Das gilt zum Beispiel für Ansprüche auf Unterhalt, den Ausgleich von Anrecht auf eine Altersversorgung, die Aufteilung von Wohnung und Hausrat, aber auch die Sorge für gemeinsame Kinder. Klar ist deshalb: Unverheiratet zusammenlebende Personen müssen die Altersabsicherung sowie die Vermögensnachfolge selbst in die Hand nehmen und eine solide Finanzplanung als Lebensgrundlage erstellen.

Folgende Tipps können aus Sicht des FPSB Deutschland hilfreich sein:

1. Vollmachten erteilen. Das betrifft vor allem Bankgeschäfte. Auch eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann im Falle eines Unfalls oder Krankheit sehr sinnvoll sein.

2. Testament und/oder Erbvertrag aufsetzen. Beides könnten mögliche Komplikationen deutlich einschränken. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der nichteheliche Lebenspartner erbschaftsteuerlich lediglich 20.000 Euro Freibetrag hat und nach der erbschaftsteuerlichen Steuerklasse III besteuert wird. Partner einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft sollten daher genau überlegen, wem sie was im Erbfall zuwenden wollen, da sie gesetzlich nicht Erbe des Anderen werden. Es gilt zu beachten: Auch wenn der Lebenspartner als Alleinerbe aus dem Testament bedacht ist, stellt diese Person – sprich der Lebenspartner – keinen gesetzlichen Erben dar. Dies führt dazu, dass beispielsweise noch lebende Eltern vom verstorbenen Lebenspartner gesetzliche Erben sind und somit Pflichtteilsansprüche in Höhe des gesetzlichen Erbteils (1/2) gelten machen können, was wiederum in der Finanzplanung zu berücksichtigen ist.

3. Partnerschaftsvertrag abschließen. Darin können die Partner alle ihnen wichtigen Punkte ihres Zusammenlebens regeln oder für den Fall der Trennung vorsorgen. Auf diese Weise lassen sich auch Ansprüche ordnen, die im Gesetz nicht oder nur eingeschränkt vorgesehen sind, wie Unterhalt, Sorgerecht für die Kinder oder die Nutzung der gemeinsamen Wohnung nach einer Trennung.

4. Ansprüche ausschließen. In einem Partnerschaftsvertrag können nicht nur Ansprüche begründet, sondern auch ausgeschlossen werden. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn beide Partner eigenes Vermögen haben und sich darüber einig sind, dass Zuwendungen in das Vermögen des anderen Partners unabhängig vom Grund der Zuwendung auch im Falle einer Trennung bei ihm verbleiben sollen.

5. Eigentumsverhältnisse regeln. Auch dazu ist ein Partnerschaftsvertrag nützlich. Konkret bedeutet das, dass schriftlich fixiert wird, wem welcher Vermögensgegenstand gehört.

6. Darlehensvertrag abschließen. Das ist erforderlich, wenn ein Partner dem anderen Geld zur Anschaffung eines Vermögensgegenstandes, einer Immobilie oder ähnliches zur Verfügung stellt. Dieses gilt nicht nur zur Klarstellung zwischen den Partnern, sondern vor allem auch aus schenkungsteuerlichen Gründen.

7. Gemeinsamer Mietvertrag. Mieten Partner ohne Trauschein eine Wohnung gemeinsam, sollten die Partner darauf achten, dass sie sich darin wechselseitig bevollmächtigen.

„Die Beispiele zeigen aber bereits, wie wichtig hier eine fachkundige Beratung ist“, verdeutlicht FPSB-Vorstand Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel ist. Und diese Finanzplanung sollte so früh wie möglich beginnen. Professionelle Finanzplaner können bei vielen dieser Themen wichtige Unterstützung bieten. Denn mit ihrer Hilfe können die künftigen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse überschaubarer dargestellt werden. Die Zertifikatsträger fungieren auf Wunsch als Schnittstelle zwischen den Vermögensinhabern sowie potenziellen weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern.

Weitere Themen des FPSB Deutschland zur World Investor Week 2019 sind: – Frauen und Altersvorsorge – Über den Nutzen einer professionellen Finanzplanung – Prinzipien für den Vermögensaufbau – Beteiligung der Angehörigen an Pflegekosten.

Über den FPSB Deutschland e.V. Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 26 Mitgliedsländern und mehr als 180.000 Zertifikatsträgern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern.

Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.400 Personen seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater Finanzplaner) zertifiziert.

Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter www.frueher-planen.de können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.fpsb.de

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Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. Ansprechpartner: Iris Albrecht Tel.: +49 681 410 98 06 10 E-Mail: presse@fpsb.de Website: www.fpsb.de