Wien (pts011/14.02.2022/12:10) – Alles Gute kommt von oben. Nicht immer, bedenkt man, wie viele Verletzte und auch Todesopfer jedes Jahr in Österreich auf Grund von herabfallenden Gegenständen von Gebäuden zu beklagen sind. § 1318 ABGB weist hier die Schuld eindeutig den Haus- und Wohnungsbesitzern zu, die nicht aufpassen, dass nichts aus Fenstern oder von Balkonen fällt. Oder auch, wenn nicht auf die Funktion, Stabilität und exakte Höhe von Geländern in Wohnhausanlagen oder Büros geachtet wird und es hier zu Abstürzen oder Verletzungen von Personen kommt, weil baurechtliche Maßnahmen nicht eingehalten wurden.
„Vorsicht ist in jedem Fall geboten, denn die Gerichte keinen keine Gnade bei und bei Personenschäden ist es mit Strafzahlungen längst nicht getan. In solchen Fällen ist im schlimmsten Fall für Wohnungsinhaber, Hausbesitzer oder auch weiteren Verantwortungsträgern mit Haftstrafen zu rechnen“, betont der zertifizierte ÖNORM-B-1300 Experte Michael Notz der Wiener ISHAP Gebäudedokumentations GmbH .
Notz ist mit seinem Team in ganz Österreich unterwegs, um im Auftrag von Immobilienbesitzern, Wohnbaugesellschaften und Hausverwaltungen ÖN-B-1300- und B-1301- Objektsicherheitsbegehungen durchzuführen und die Auswertungen auch digital und rechtssicher zu dokumentieren, damit im Fall der Fälle vor Gericht bewiesen werden kann, dass von Seiten der Inhaber alle Sicherheitsrichtlinien eingehalten wurden. https://www.gebäudedokumentation.at
Objektsicherheitsbegehung schützt Mieter und Vermieter vor Absturz
Seit Einführung des jährlichen Autopickerls haben sich die Unfälle dramatisch verringert. Gleiches soll auch durch die ÖN-B1300-Objektsicherheitsbegehung bei der Gebäudesicherheit passieren. Weniger Unfälle durch fehlerhafte Gebäudeteile, Anlagen oder nicht umgesetzte Feuerschutz- oder Sicherheitsvorkehrungen. Gerade lose, kaputte, fehlende oder zu niedrige Geländer sind oft Grund für schwere Unfälle in Gebäuden. Hier hilft eine regelmäßige Überprüfung, Schwachstellen ausfindig zu machen, um einen Unfall zu verhindern oder auch nach einem Katastrophenfall vor Gericht seine Nichtschuld zu beweisen.
Der Gesetzgeber ist eindeutig und strikt: Wird jemand durch das Herabfallen einer gefährlich aufgehängten oder gestellten Sache oder durch Herauswerfen oder Herausgießen aus einer Wohnung beschädigt, so haftet derjenige, aus dessen Wohnung geworfen oder gegossen worden oder die Sache herabgefallen ist, für den Schaden. Das gilt auch für lose Mauerteile, Dachziegel, Schneelawinen oder sonstige Teile, die von Gebäuden fallen können. Und natürlich auch für Geländer, die nicht das tun, wofür sie eigentlich gedacht sind: Menschen vor dem Absturz aus großer Höhe zu schützen.
Material, Höhe und Zustand sind entscheidend für Funktion von Handläufen und Geländer
Heute sind aus nutzungstechnischen Gründen vor allem Metall-Ausführungen bei Geländern und Handläufen vorgesehen. „Bei Häusern aus den 1960er bis 80er und bei Gründerzeithäusern kommt es noch vor, dass es Geländer wie auch Handläufe aus Holz gibt. Hier weisen wir auf etwaige Gefahren hin und raten zu Brandschutzkonzepten, welche die Verkehrssicherheit sicherstellen sollen. Probleme gibt es oft bei Handläufen, die nicht nach Vorschrift verbaut wurden. Die Geländerhöhe hat mindestens einen Meter zu betragen. Ab einer Absturzhöhe von mehr als zwölf Metern mindestens 1,10 Meter. Das alles wird von unseren zertifizierten B-1300-Experten bei der jährlichen Objektsicherheitsbegehung protokolliert und Schäden oder Probleme sofort fotografisch verortet und digital abgespeichert, damit vom jeweiligen Hausinhaber, Hausverwalter oder Handwerker schnell und gezielt Gegenmaßnahmen gesetzt werden können, um Unfälle zu vermeiden“, so Notz.
ÖN-B-1300-Objektsicherheitsbegehung ist die günstigste Rückversicherung für Hausbesitzer und Verwalter
Die ISHAP Gebäudedokumentations GmbH rät zu einer jährlichen ÖN-B-1300-Begehung, um alle Gefahrenquellen ausfindig zu machen, zu dokumentieren und zu eliminieren. https://www.gebäudedokumentation.at
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Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol Tel.: +43 1 23641320 E-Mail: t.korol@ishap.at Website: www.ishap.at