Wien (OTS) – Bis 13. November 2023, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für die drei Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“, „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ und „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“ vornehmen. Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen der Datenverarbeitung „Zentrales Wählerregister“ auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt. Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt: Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.340.710. Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“: Zahl der Unterstützungserklärungen: 104.297nZahl der Eintragungen: 27.624nGesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 131.921n Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“: Zahl der Unterstützungserklärungen: 90.091nZahl der Eintragungen: 11.561nGesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.652n Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“: Zahl der Unterstützungserklärungen: 84.310nZahl der Eintragungen: 17.083nGesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.393n Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei allen drei Volksbegehren jeweils überschritten worden ist. Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die drei genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Ende November 2023 bekannt geben. Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken werden für alle drei Volksbegehren in Kürze auf der BMI-Homepage unter [https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren] (https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren) abrufbar sein.
Bundesministerium für Inneres Abteilung I/C/10 – Öffentlichkeitsarbeit Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres +43 (0) 1-531 26 – 90 15 60 BMI-Ressortsprecher@bmi.gv.at bmi.gv.at Bundesministerium für Inneres Mag. Gregor Wenda, MBA Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten +43-(0)1-53126-90 5210 wahl@bmi.gv.at
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