Gries am Brenner (OTS) – Letzte Woche fand am Donnerstag 9.11.2023 in der Gemeinde Gries am Brenner die Verhandlung zur Rodungsbewilligung des Schutzwaldes zur Errichtung der neuen Luegbrücke Fahrtrichtung Innsbruck statt. Der forstrechtliche Sachverständige verweist auf sein Gutachten vom 9. März, wonach es keine Einwände gegen den Antrag aus seiner Sicht gibt. Es erfolgte ein Hinweis des Verfahrensleiters und der Vertreter der Gemeinde Gries, dass eine Beurteilung der meteorologischen Ereignisse – Orkan im Juli 23 und Vermurung Ende Oktober 23 – im Gutachten vom 9. März 23 noch nicht berücksichtigt sind. Es bedarf also einer Ergänzung des Gutachtens, jedoch wird das Gutachten „zum Schutzwald mit erheblicher Schutzfunktion im Wesentlichen aufrecht bleiben“, meinte der Sachverständige. Zuständig für Vermurungen und Steinschlag sei die Sektion Tirol der Wildbach- und Lawinenverbauung. Die Gemeinde Gries wartet auf die ergänzende Einschätzung des Sachverständigen und hat das Recht auf eine Stellungnahme dazu. Der Vertreter der Gemeinde verweist mit einer Protokoll-Erklärung auf den Murenabgang in der Nacht am 31.10., der an einer Stelle aufgetreten ist, wo man es nie erwartet hätte und die Schutznetze einfach mitgerissen wurden. Das Ereignis trat an einem Ort auf, der zwar nicht verfahrensrelevant ist, jedoch zeigt dieses Ereignis eine völlig neue meteorologische Gefährdungssituation, die wohl nicht einfach beim Rodungsverfahren ignoriert werden kann. Der Einfluss des Klimawandels ist wohl verfahrensrelevant. Die Gemeinde wird darauf achten, ob neben der ergänzenden Stellungnahme des forsttechnischen Sachverständigen auch eine Einschätzung der Wildbach- und Lawinenverbauung in Hinblick auf die Wirksamkeit des zu rodenden Schutzwaldes eingeholt wird und sich vorbehalten, eine solche Einschätzung im Rahmen einer Stellungnahme einzufordern.
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