Wien (pts009/29.06.2017/09:25) – Wenn ein Unternehmer eine Eigentumswohnung vermietet, kann das im steuerlichen Desaster enden. Sollten keine Zinsen für Fremdkapital anfallen und auch sonst keine bedeutenden Steuerabzugsposten vorhanden sein, dann schlägt der Fiskus gnadenlos zu. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Erich Wolf https://www.steuerwolf.at kennt diese Fälle aus der Praxis nur zu gut: „Fast 50 Prozent der Vermietungseinkünfte frisst oft die Steuer! Meine Klienten sind ganz verzweifelt und fragen nach Lösungen. Ich sage dann immer: Glücklich, wer als Unternehmer eine große Familie hat. Denn mit dem sogenannten Fruchtgenuss lässt sich äußerst kreativ und steuerschonend agieren.“
Fruchtgenuss – was ist das?
Die einfachste Erklärung des Begriffes: eine fremde Sache unter Schonung der Substanz genießen zu dürfen. Das können Erträge aus Unternehmen, aus Zinshäusern oder anderen Vermögenswerten sein. Der Gebende wird als „Fruchtgenussbesteller“ und der Nehmende als „Fruchtnießer“ bezeichnet.
Steuerschonendes Familiensplitting – wie geht das?
Von einem Unternehmereinkommen leben meist auch alle anderen Familienmitglieder. Netto bleibt natürlich viel weniger übrig als brutto. Der Steuerwolf: „Würde man das Einkommen auf mehrere Steuerköpfe – und zwar völlig legal – aufteilen können, würden die Einkommensteuern, dank der reduzierten Steuerprogression erheblich geringer ausfallen.“ In einigen Praxisfällen beträgt die Steuerersparnis, die durch Fruchtgenuss in der Familie lukriert werden kann, 10.000 Euro oder mehr!“
Der Steuerwolf: „Für das Fruchtgenussrecht sprechen nicht nur steuerliche, sondern oftmals auch betriebswirtschaftliche Gründe, etwa bei Betriebsübergaben. Wer sein Vermögen der nächsten Generation in die Hände legen will, sollte seine Nachfolger genau auswählen. Es empfiehlt sich, mittels Fruchtgenussrechts neben Vermögenswerten auch wirtschaftliche Aufgaben zu übertragen. Schnell wird sich weisen, ob die auserwählten Kandidaten den Herausforderungen der harten Wirtschaftsrealität gewachsen sind.“
Was ist für das Finanzamt notwendig?
Um vor dem strengen Auge der Finanz bestehen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt werden, nämlich: * Der Fruchtnießer ist Unternehmer mit Risikotragung. Er lukriert nicht nur die Einnahmen, sondern kommt auch für alle Kosten auf. * Es liegen schriftliche, fremdübliche Fruchtgenussverträge vor. Die Konditionen sind angemessen und wirtschaftlich vernünftig.
Also eine echte Win-Win-Situation und ganz einfach umzusetzen? Der Steuerwolf: „Nicht ganz. Denn sowohl die Substanzabgeltung als auch Zahlungen an Familienmitglieder und Unterhaltsberechtigte sind mit erheblichen Risiken und Fallstricken verbunden. Daher ist die Beratung durch einen echten Experten und Steuerwolf durchaus angebracht und sinnvoll.“
Mag. Erich WOLF, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Universitätslektor Web: https://www.steuerwolf.at
(Ende)
Aussender: Erich Wolf Wirtschaftsprüfungs Gesellschaft m.b.H. Ansprechpartner: Mag. Erich Wolf Tel.: +43 1 219 72 21 E-Mail: erich.wolf@chello.at Website: www.steuerwolf.at