Haftung bei nosokomialen Infektionen

Wien (pts018/15.12.2017/12:15) – Pressemitteilung: Expertenpapier der „Plattform Patientensicherheit“ und der „Initiative Sicherheit im OP“

4,1 Millionen Menschen erkranken in Europa jährlich an einer nosokomialen Infektion, schätzt das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Legt man ECDC-Schätzungen auf Österreich um, sterben hier 2.400 Menschen pro Jahr in Folge von nosokomialen Infektionen. Das ECDC geht davon aus, dass 20 bis 30 Prozent aller nosokomialen Infektionen durch entsprechend intensive Hygiene- und Kontroll-Programme vermieden werden können.

Die Konsequenzen nosokomialer Infektionen sind menschliches Leid, höhere Sterblichkeit, Behinderungen und Arbeitsunfähigkeit, Ausgaben für die Volkswirtschaft, Kosten und Imageschäden für das jeweils betroffene Krankenhaus sowie ernste rechtliche Konsequenzen für den Krankenhausträger und seine Mitarbeiter. In dem Ausmaß, in dem Patienten Krankenhaus-Infektionen nicht mehr als eine schicksalshafte Begleiterscheinung eines Spitalsaufenthalts akzeptieren, sondern Sicherheit einfordern, wird es künftig wohl verstärkt zu Klagen und Schadenersatzbegehren kommen. Das Verbandsverantwortlichkeits-Gesetz, aufgrund dessen die Führung eines Krankenhauses strafrechtlich verfolgt werden kann, könnte dieser Entwicklung zusätzliche Impulse geben.

Die „Initiative Sicherheit im OP“ und die „Plattform Patientensicherheit“ haben dieser Entwicklung Rechnung getragen. In Kooperation mit den Juristinnen Dr. Monika Ploier (Rechtsanwältin bei HLMK-Rechtsanwälte und Medizinrechtsexpertin) und Dr. Maria Kletecka-Pulker (Institut für Recht und Ethik in der Medizin, MedUni Wien; Geschäftsführerin der Plattform Patientensicherheit) wurde das Expertenpapier „Haftung bei nosokomialen Infektionen – Wie Krankenanstalten ihre Patientinnen und Patienten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sich selbst schützen können“ erarbeitet.

Prävention und Absicherung rücken verstärkt in den Fokus

Das Experten-Papier geht davon aus, dass die Frage der bestmöglichen Prävention sowie der Absicherung für den Ernstfall insgesamt verstärkt in den Fokus von Institutionen, Berufsgruppen und Einzelpersonen rückt: Von Haftungsproblemen betroffen sein können einzelne an der Behandlung eines Patienten mitwirkende Ärzte, Personen, die andere Gesundheitsberufe vertreten, vertretungsbefugte Mitarbeiter, die Abteilungsleitung, der Rechtsträger, Mitglieder der kollegialen Führung. Deshalb soll bei all diesen von Haftungsfragen potenziell Betroffenen Awareness für die zentralen Probleme und Fragestellungen im Zusammenhang mit nosokomialen Infektionen geschaffen werden. So geht es im neuen Expertenpapier etwa um grundlegende Fragen der Haftung bei nosokomialen Infektionen in Krankenanstalten, um Besonderheiten bei der Beweislast, um die Aufgaben von Hygienebeauftragten, um den Sonderfall Belegärzte, um den Umgang mit problematischen Weisungen, und nicht zuletzt um das Problem, was jeweils „State of the Art“ ist.

Das neue Experten-Papier kann auf http://www.sicherheitimop.at heruntergeladen werden.

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