Wien (pts011/22.03.2018/08:50) – Viele in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen möchten trotzdem gerne verreisen und auch im Beruf ist es heute wichtiger denn je, mobil zu sein. „Ein Handicap darf nicht der Grund für eingeschränkte Mobilität sein“, so Geschäftsführer Christian Wegscheider von HELP-24, der sich mit seinem Unternehmen genau auf die Bedürfnisse von geheingeschränkten Personen spezialisiert hat. Für ihn bietet maximale Flexibilität und Beweglichkeit nur ein möglichst leichter und auch faltbarer Rollstuhl, der in wenigen Sekunden fahrbereit ist, im Auto verstaut werden kann und der von möglichst allen Fluggesellschaften auch für den Transport im Flugzeug akzeptiert wird. „Dafür gibt es das spezielle international gültige MSDS-Datenblatt für unsere Elektro-Rollstühle. Es bescheinigt Fluggesellschaften die Ungefährlichkeit der Akkus und wird damit, weltweit von fast allen Fluglinien akzeptiert“, so der Experte für behindertengerechte Mobilität. https://www.24-std-pflege.at/de/mobilitaet/faltbarer-e-rollstuhl/freedomchair-a08l.html
Maximale Flexibilität auf Reisen und im Alltag mit dem FreedomChair
Für viele Menschen mit körperlicher Behinderung bedeutet die möglichst selbstständige Bewegungsfreiheit und Mobilität eine enorme persönliche Lebensqualität. Dabei ist eMobilität nicht mehr nur auf Autos beschränkt, sondern wird immer mehr auch für Rollstühle genutzt. Vorbei die Zeit, als Elektroroller für Behinderte massig und mehr oder weniger unpraktisch waren. „Es wird alles leichter und vor allem einfacher zu bedienen. Beim FreedomChair haben wir darauf geachtet, dass man ihn ganz einfach zusammenfalten und in den Kofferraum jedes PKW packen kann. Trotz einer bis zu unglaublichen 45 Kilometer Reichweite, ist dieser Elektrorollstuhl ein echtes Leichtgewicht und durch die nur 1,5 Kilogramm schweren Akkus, wird es von fast allen Fluglinien auch für den Transport akzeptiert. Dafür gibt es ein spezielles MSDS-Datenblatt des Rollstuhl-Herstellers. Es weist die Materialien und damit auch die Akkus als ungefährlich aus. Ohne dieses Zertifikat wird man heutzutage grundsätzlich kaum mehr in einen Flieger gelassen. Und daher gibt so ein Dokument sowohl dem Rollstuhlfahrer als auch der Begleitperson große Sicherheit. Denn es bedeutet, dass diese Rollstühle ohne Probleme im Flugzeug befördert werden können – weltweit. Am Ziel angekommen, werden sie einfach ausgepackt, auseinandergefaltet und schon sind sie wieder fahrbereit“, so Christian Wegscheider.
Der FreedomChair ist in drei verschiedenen Modellen erhältlich. Sie unterscheiden sich durch Nutzergewicht, Reichweite und Raddurchmesser. Das stärkste Modell ist der A08L. Dieser faltbare Elektrorollstuhl besitzt beinahe die doppelte Steigfähigkeit und kann unter günstigen Voraussetzungen bis zu 45 Kilometer Reichweite bewältigen. Für kleinere und leichtere Personen gibt es ebenfalls passende faltbare Elektro-Rollstühle mit Akkubetrieb.
Der faltbare FreedomChair kann direkt im Fachgeschäft von HELP-24 in Wien besichtigt und getestet werden oder auch in den Bundesländern und in Deutschland bei den jeweiligen Vertriebspartnern. Infos unter: https://www.24-std-pflege.at/de/mobilitaet/faltbarer-e-rollstuhl/freedomchair-a08l.html
Kontakt: HELP-24 GmbH Leopoldauer Straße 17 1210 Wien Tel.: 0043 (01) 270 61 08 E-Mail: info@help-24.at Web: https://www.24-std-pflege.at
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