Kaufen oder Schenken: SWK-Spezialratgeber zur Betriebsübertragung für Unternehmer und Übernehmer

Wien (pts037/29.10.2018/17:05) – Die Hochkonjunktur an der Nachfolgebörse hält unvermindert an. Laut Studien gehen rund 85.000 Unternehmer in den nächsten Jahren in den wohlverdienten Ruhestand und damit verbunden bekommen 320.000 Beschäftigte einen neuen Arbeitgeber. In der Praxis stellen sich immer wieder ähnliche Probleme dar, der Übergeber will nicht loslassen – der Übernehmer wird von heute auf morgen ins kalte Wasser gestoßen. Im aktuell erschienenen Ratgeber Betriebsübertragungen kompakt (Wolf/Geiger (Hrsg.), SWK-Spezial, LindeVerlag, 3. Auflage, Wien 2018) informiert das Autorenteam rund um Erich Wolf, Steuerberater, und Barbara Geiger, Vortragende und Juristin bei der Wirtschaftskammer Wien, zu allen Aspekten der richtigen Betriebsübertragung. Die Vorauflagen sind bereits „Standardwerke“ zum Thema Unternehmensnachfolge.

Einige Themen treten im Zuge von Betriebsübertragungen immer wieder auf. Im Folgenden bieten ein konkreter Praxisfall sowie Erläuterungen zu auftretenden Rechtfragen verschiedene Lösungsaspekte. Praxisfall Steuerzuckerl: der steuerliche Halbsatz Malermeister Pinsel hat jahrelang gearbeitet. Er ist jetzt 65 und möchte seinen Betrieb an seinen wohlverdienten Mitarbeiter Josef Schlau verkaufen. Für Veräußerungsgewinne im Sinne des Abgabenrechts gilt der steuerliche Halbsatz, d.h. der Veräußerer muss nur 25 % seines Vorteils aus dem Unternehmensverkauf (Tarifsteuer in der Regel bis maximal 50 %) versteuern. Der steuerliche Halbsatz ist jedoch an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Möchte Malermeister Pinsel neben seiner Pension dazuverdienen, dann wird es schon sehr schwierig zu beurteilen, ob ein Halbsatz möglich ist oder nicht. Wenn der Betrieb an den Mitarbeiter geschenkt wird, ergibt sich das Problem, ob der geschenkte Betrieb nicht als steuerpflichtige Einnahme des Nachfolgers Herr Schlau zu qualifizieren ist. Denn wer bekommt schon einen Betrieb geschenkt? Vielleicht stellt dies aber gar keine richtige Schenkung dar, sondern Herr Schlau bekommt den Betrieb als Verdienst für seine Leistungen als ehemaliger Mitarbeiter der Firma Pinsel. Und eine Abfertigung darf der Geschenknehmer dann natürlich auch nicht bekommen – zumindest nicht aus der Sicht des Fiskus.

Häufig auftretende Rechtsfragen

Die Betriebsübertragung ist eine Querschnittsmaterie. Es geht nicht nur um Steuerrecht – auch Haftungsfragen, arbeits- oder mietrechtliche bzw. gewerberechtliche Herausforderungen sind zu lösen. Es stellen sich beispielsweise die folgenden Fragen: Wie können Mitarbeiter beim Nachfolger übernommen werden? Oder kann man die Mitarbeiter arbeitsrechtlich wirksam überhaupt kündigen? Und wenn ja, wann ist der optimale Zeitpunkt einer Kündigung?

Unliebsame Überraschungen beim Arbeitsgericht sollten tunlichst vermieden werden, wenn sich z.B. die Kündigung im Nachhinein als unzulässig herausstellt. Und auch mietrechtliche Fragen sind zu klären: Kann der Nachfolger die günstige Miete („Friedensmietzins“) des Vorgängers übernehmen? Darüber hinaus kann das Erbrecht ein Thema sein, nämlich immer dann, wenn pflichtteilsberechtigte Erben vom Betriebsübernehmer ausbezahlt werden müssen, kann dies zu schweren Liquiditätsproblemen bei dem neuen Betriebseigentümer führen.

Wie man die Steuer beim Verkauf vermeiden kann Sogar dafür gibt es Möglichkeiten. Die steuerlichen Begünstigungen im Umgründungssteuergesetz ermöglichen den Rechtsformwechsel ohne Steuerlasten. Beispielsweise kann man mit einer Spaltung eines Betriebes an eine andere Kapitalgesellschaft die steuerlichen Folgen von Geldflüssen auf einen unbekannten „St.Nimmerleins-Tag“ verschieben. Wie alle Möglichkeiten theoretisch und in der Praxis tatsächlich funktionieren und auf welche Fallstricke Sie aufpassen müssen, zeigt die neueste und dritte Auflage des Standardwerkes „SWK-Spezial“. Und wenn Sie eine schnelle Auskunft benötigen, stehen Erich Wolf und Barbara Geiger zur Verfügung.

Auf den Punkt gebracht:

Ein Verkauf oder eine Schenkung des Unternehmens ist ein großer Schritt – für den Übergeber und für den Unternehmer – und selbstverständlich auch für die Mitarbeiter des Unternehmens. Vermeiden Sie schmerzvolle Fehler und nützen Sie bestehende Steueroptimierungspotenziale. Denn Sie verkaufen oder übernehmen ein Unternehmen nicht jeden Tag. Und Fehler lassen sich daher nicht so leicht korrigieren.

Kontakt: Mag. Erich Wolf Tel.: +43 1 219 72 21 E-Mail: office@steuerwolf.at

Steuerberater Mag. Erich WOLF ist Wirtschaftsprüfer und Universitätslektor in Wien. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Umgründungen, Betriebsübertragungen und die Lösung von steuerlichen Spezialfragen. Er ist vor allem als Berater der Berater tätig, Verfasser von zahlreichen Fachpublikationen und Vortragender von fachspezifischen Praktikerseminaren in ganz Österreich. Infos und Lösungen, auch für komplizierte steuerliche Problemstellungen, gibt es auf http://www.steuerwolf.at – Mail-Kontakt: office@steuerwolf.at

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Aussender: Erich Wolf Wirtschaftsprüfungs Gesellschaft m.b.H. Ansprechpartner: Mag. Erich Wolf Tel.: +43 1 219 72 21 E-Mail: erich.wolf@chello.at Website: www.steuerwolf.at