Wien/St. Pölten (pts012/28.07.2020/10:00) – Ein konzessioniertes Bestattungsunternehmen wie Lichtblick https://www.lichtblick.rip möchte in Niederösterreich eine Naturbestattungsanlage betreiben. In NÖ dürfen Bestattungsanlagen aber nur von Kommunen oder Religionsgemeinschaften betrieben werden. Letztere Regelung ist laut Lichtblick möglicherweise Wettbewerbswidrig und unverständlich.
In Österreich gibt es 9 verschiedene Gesetzestexte für Bestattungswesen in Österreich. Jedes Bundesland regelt diese Angelegenheiten anders. Während in Salzburg oder der Steiermark bereits ein liberales Bestattungsrecht gilt, scheint in Niederösterreich das Gesetz noch aus dem vorigen Jahrhundert zu stammen.
„Ich frage mich, wem es geschuldet ist, dass ich als ausgebildeter Bestatter mit jahrelanger Erfahrung ungeeignet erscheine, eine Naturbestattungsanlage zu betreiben. Jede beliebige Freikirche oder andere kirchliche Organisationen darf das ohne jede Ausbildung und Erfahrung. Wir sind doch ein laizistischer Staat“, meint Jörg Bauer, GF bei Lichtblick.
Jedenfalls ortet Lichtblick und deren anwaltliche Vertretung einen Verstoß gegen das Europäische Wettbewerbsrecht. Demnach kann es nicht sein, dass eine Religionsgemeinschaft hier bevorzugt wird. Aus Sicht der EU hat eine Religionsgemeinschaft keinen übergeordneten Status gegenüber anderen Organisationsformen. Eine Beschwerde bei der EU-Kommission wird im Herbst eingebracht.
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