Finanz überführt Millionenbetrüger: Tiroler Elektrounternehmer wegen schweren Betrugs und Abgabenhinterziehung verurteilt

Wien (OTS) – Mit rechtskräftigen Schuldsprüchen und hohen Strafen ist Anfang Mai ein Prozess gegen den 44-jährigen Geschäftsführer eines Tiroler Elektrounternehmens mit rund 80 Mitarbeitern zu Ende gegangen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit von Finanzstrafbehörde Feldkirch, Steuerfahndung, dem Finanzamt für Großbetriebe und dem Prüfdienst lohnabhängige Abgaben führte zu Abgabennachforderungen in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro und das Gericht verhängte Strafen von in Summe rund 850.000 Euro. Finanzminister Gernot Blümel: „Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass sich Abgabenhinterziehung, Schwarzarbeit und Betrug nicht auszahlen. Früher oder später kommt die gerechte Strafe für jedes schwarze Schaf, das sich auf Kosten der anständigen Steuerzahler bereichert. Ich gratuliere den involvierten Organisationseinheiten des Finanzressorts zur erfolgreichen Zusammenarbeit und wir werden weiter alles daran setzen, Betrüger vom Markt zu entfernen und die anständigen Unternehmer zu schützen.“ Ausgangspunkt der Ermittlungen waren sowohl eine Außenprüfung der Großbetriebsprüfung als auch eine Anzeige gegen den Geschäftsführer des Unternehmens aus dem Tiroler Unterland im Jahr 2019. Daraus ergab sich der Verdacht von Schwarzlohnzahlungen und Schwarzumsätzen, weshalb die Steuerfahndung Hausdurchsuchungen an mehreren Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten sowie Kontoöffnungen bei fünf verschiedenen Kreditinstituten durchführte. Angesichts der erdrückenden Beweislage gestand der Geschäftsführer seine illegalen Tätigkeiten bereits im Untersuchungsverfahren. Er hatte zur Finanzierung von Schwarzlohnzahlungen zielgerichtet Baustellen teilweise „schwarz“ abgerechnet und die daraus resultierenden Umsätze und Erlöse nicht in der Buchhaltung erfasst. Außerdem erstellte er Eigenbelege über fingierte Einkäufe und entnahm die entsprechenden Geldbeträge aus der GmbH, um damit die Überstunden mit den Arbeitnehmern außerhalb der offiziellen Lohnverrechnung schwarz abzurechnen. So hinterzog der Geschäftsführer über mehrere Jahre hinweg Umsatz-, Körperschafts- und Kapitalertragsteuer sowie Lohnabgaben in Millionenhöhe. Vor dem Landesgericht Innsbruck fassten wegen der Abgabenhinterziehungen sowohl der Geschäftsführer als auch die GmbH jeweils eine Strafe in Höhe von 360.000 Euro aus. Ergänzend erhielt der Geschäftsführer wegen schweren Betrugs eine Strafe in Höhe von 108.000 Euro und die GmbH knapp 20.000 Euro. In Summe wurden somit rund 850.000 Euro an Strafen verhängt. Die Urteile sind rechtskräftig und werden vollstreckt.

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