Wien (pts010/22.11.2021/08:45) – Es ist kaum zu glauben, was alles direkt in Fluchtwegen oder vor Notausgangstüren abgestellt wird. Kein Wunder, wenn das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) jährlich tausende Unfälle und sogar viele Todesfälle in Österreich zu vermelden hat. Ähnlich sind die Erfahrungen von einem, der es wissen muss: Michael Notz ist Teamleiter und zertifizierter Objektsicherheitsprüfer der ISHAP Gebäudedokumentations GmbH, einem Unternehmen, das nicht nur auf digitale Gebäudedokumentation spezialisiert ist, sondern für seine Klienten auch Objektsicherheitsbegehungen gemäß ÖN B 1300 durchführt und dokumentiert.
Notz kennt die Gefahrenquellen, die Fluchtwege zu Todesfallen machen: „Gerade in Altbauten entsprechen die Fluchtwege oder Notfalltüren oft nicht mehr dem aktuellen Normungsstand Wenn es dann zu Unfällen kommt, werden sowohl Hausinhabung als auch die Hausverwaltung zur Rechenschaft gezogen und das wird zumindest sehr teuer und endet im Ernstfall für die Verantwortlichen auch mehrere Jahre hinter schwedischen Gardinen.“ Eine ÖN-B-1300-Begehung bietet hier eine sehr gute rechtliche Sicherheit für Immobilienbesitzer oder -verwalter.
Im Normalfall sind alte Sicherheitssysteme nie ein Problem – aber im Ernstfall schon
Im Normalfall ist es kaum ein Problem, wenn Sicherheitstüren nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, Fluchtwege verstellt sind, zu wenig Licht im Stiegenhaus brennt oder Handläufe kaputt sind oder fehlen. Der Eigentümer hat nur die Obsorge zu tragen, damit alles ungefährlich ist. Wenn es aber zu einem Feuer oder einer anderen Katastrophe im Haus kommt, dann ändert sich die juristische Sachlage sehr schnell und gravierend.
„Dann nämlich haben der Hausbesitzer oder die Hausverwaltung mit der vollen Härte des Gesetzes zu rechnen, wenn man nicht nachweisen kann, dass genau diese ausreichenden Maßnahmen auch tatsächlich getroffen wurden. Und bei schweren Verletzungen oder bei einem Todesfall bleibt es dann nicht bei finanziellen Strafen, sondern es kann dann sehr leicht zu langjährigen Haftstrafen kommen. Eine ÖN-B-1300-Begehung bietet hier die rechtliche Sicherheit, im Vorfeld alles getan zu haben, um Gefahren für Leib und Leben von den Bewohnern oder Nutzer eines Objektes abzuwehren“, so Michael Notz, der seinen Klienten nach einer Begehung sofort alle Daten und die Gutachten digital zur Verfügung stellt.
Sicherheitsbegehung nach ÖN B 1300 zeigt Probleme schon im Vorfeld auf
Sicherheitsbegehungen sind wichtig, aber typisch österreichisch sagen sich viele: „Wird scho nix passieren.“ Stimmt, aber im Falle des Falles zeigt sich, wie dünn das Eis ist, auf dem man sich rechtlich bewegt. „Dabei ist eine Objektsicherheitsbegehung eine vergleichsweise extrem günstige Sache, die aber viel rechtlicher Sicherheit für die Immobilienverwalter bringt. Und auch Verbesserungen, die vom zertifizierten Objektsicherheitsprüfer gemeldet werden, sind meist sehr einfach, schnell und günstig aus der Welt zu schaffen – im Vergleich zu den drohenden enormen Verfahrens- und Gerichtskosten im Ernstfall“, so Notz.
Infos zu ÖN-B-1300-Sicherheitsbegehung und moderner digitaler Gebäudedokumenation unter: https://www.gebäudedokumentation.at
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Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol Tel.: +43 1 23641320 E-Mail: t.korol@ishap.at Website: www.ishap.at