Wien (pts009/13.01.2022/08:45) – Wenn sich in Österreich der Winter ausbreitet und sein weißes Schneekleid über die Landschaft wirft, haben Hauseigentümer und Hausverwalter alle Hände voll zu tun. Anstatt es sich vor dem warmen Ofen gemütlich zu machen, gilt es anzupacken oder Dienstleister zu beauftragen, die die Schneemassen beseitigen und für rutschfeste Wege für Fußgänger und Bewohner bereitzustellen.
„Leider wird hier viel zu kurz gedacht. Einfach Schnee zu schaufeln und Salz zu streuen, ist schon seit langem viel zu wenig, um bei einem Unfall seine Unschuld als Hausverwalter oder Immobilienbesitzer zu beweisen. Das Gericht überprüft alle relevanten Sicherheitseinrichtungen, die zu dem Unfall geführt haben. Wenn auch nur ein Mosaikstein fehlt, dann erkennt das Gericht auf Mitschuld und das wird dann nicht nur teuer, sondern endet schlimmstenfalls im Gefängnis. Es sollte daher besser niemand 2022 ausrutschen oder verletzt werden“, so Michael Notz, Teamleiter bei ISHAP und selbst zertifizierter ÖNORM-B-1300-Experte, der mit seinem Team im Auftrag von Immobilienbesitzern, Wohnbaugesellschaften und Hausverwaltungen in ganz Österreich Objektsicherheitsbegehungen nach ÖNORM B 1300 und B 1301 durchführt und auch jeweils rechtssicher digital dokumentiert. https://www.gebäudedokumentation.at
ISHAP kontrolliert mit einer eigens entwickelten App jeden Gebäudetyp
Die ISHAP-Dienstleistung „Objektsicherheitsbegehung“ erfolgt ausschließlich durch zertifizierte Mitarbeiter, die Objekte österreichweit auf sicherheitsrelevante Mängel kontrollieren und anhand unserer Risikokonzepte bewerten. „Bei der B-1300-Objektsicherheitsprüfung arbeiten wir mit unserer eigens entwickelten App, die Sicherheitsbewertungskonzepte für jeden Gebäudetyp entwickelt und entsprechende Mängel vor Ort fotografisch und textlich dokumentiert und verortet und sofort digital und damit rechtlich sicher speichert“, so Michael Notz.
Winter potenziert das Risiko für Unfälle mit Personenschaden und Todesfällen in Gebäuden
Durch Wasser, Eis und Kälte werden vor allem im Winter Fassadenteile gelockert, gesprengt und fallen zu Boden. Die Haftung und die dadurch resultierenden Schadenersatzforderungen haben dann Hausbesitzer und Hausverwalter zu tragen. In schwerwiegenden Fällen, mit Verletzungen und Todesfolge, werden auch immer öfter die Geschäftsführer und Verantwortlichen in Unternehmen der Immobilienbranche zur Rechenschaft gezogen – bis zu Haftstrafen. „Genau hier macht eine regelmäßige ÖN-B-1300-Objektsicherheitsbegehung rechtssicher und warnt alle Gebäudeverantwortlichen rechtzeitig vor allfälligen Gefahren am und im Gebäude – auch über loses Mauerwerk oder fehlende Sicherheitseinrichtungen“, erläutert Notz.
ISHAP GmbH übernimmt zertifizierte ÖN-B-1300-Objektsicherheitsbegehungen: https://www.gebäudedokumentation.at
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Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol Tel.: +43 1 23641320 E-Mail: t.korol@ishap.at Website: www.ishap.at