Wien (OTS) – Der Supermarkt SPAR nimmt Aspartam-gesüßte Produkte aus seinem Eigenmarkensortiment. Dieser Schritt ist aufgrund der wiederholten und erst kürzlich erneut bestätigten Sicherheit von Aspartam durch die Risikobewertung von WHO und JECFA[1] nicht nachvollziehbar. Die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern geäußerten Bedenken erfordern Aufklärung und nicht die Verbannung von bestimmten Produkten. Verbannung von Produkten mit Aspartam ist widersprüchlich Als Grund für die Auslistung der mit Aspartam gesüßten Produkte gibt SPAR an, dass die International Agency for Research on Cancer (IARC), eine Einrichtung der WHO, Mitte Juli Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft hat. Wenn SPAR jedoch Produkte mit Aspartam aus den Eigenmarken verbannt, weil sie von IARC als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft wurden, müsste der Supermarkt folgerichtig auch sehr viele andere Produkte aus dem Sortiment nehmen, die ebenfalls als möglicherweise oder erwiesenermaßen krebserregend kategorisiert wurden. Hierzu gehören zum Beispiel ein großer Teil der Produktvielfalt der Fleisch- und Wurstmarken sowie die vielfältigen Teesorten und alkoholischen Getränke. Expertenkommission JECFA bestätigt erneut Sicherheit von Aspartam Die IARC ist kein Gremium für Lebensmittelsicherheit, sondern eine Forschungsorganisation, die die Erkenntnisse über die Ursachen von Krebs auswertet. Bei ihrer Einstufung von Aspartam wurden weder die Aufnahmemengen noch das tatsächliche Risiko berücksichtigt. Die WHO betonte am 14. Juli nach einer umfassenden Risikobewertung, dass die Hinweise auf eine mögliche krebserregende Wirkung von Aspartam beim Menschen sehr begrenzt seien (1). Sie wies auch darauf hin, dass die Ergebnisse die Gültigkeit der derzeit empfohlenen Höchstmengen (ADI-Werte) bestätigen. JECFAbekräftigte dabei erneut, dass ein täglicher Konsum von Aspartam im Rahmen der empfohlenen täglichen Höchstmengen sicher ist. Damit steht JECFA in einer Reihe von über 90 Lebensmittelsicherheitsbehörden weltweit, die bereits die Sicherheit von Aspartam bestätigt haben – darunter auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die bisher umfassendste Sicherheitsbewertung von Aspartam durchgeführt hat. Süßstoff-Verband fordert Aufklärung statt Verbannung Der Süßstoff-Verband fordert in diesem Zusammenhang, den bestehenden Bedenken in der Bevölkerung durch wissenschaftsbasierte Aufklärung zu begegnen, anstatt diese indirekt durch Produktverbannung zu verstärken. Mehr Informationen zur Risikobewertung von Aspartam finden Sie hier: [https://suessstoff-verband.info/blog/jecfa-gutachten/] (https://suessstoff-verband.info/blog/jecfa-gutachten/) Quellen (1) [https://www.who.int/news/item/14-07-2023-aspartame-hazard-and-risk-a ssessment-results-released] (https://www.who.int/news/item/14-07-2023-aspartame-hazard-and-risk-a ssessment-results-released) Über den Süßstoff-Verband Der Süßstoff-Verband e.V. wurde 1970 mit dem Ziel gegründet, „die Forschung auf dem Gebiet der Süßstoffe und die Verbreitung (Veröffentlichung) der Forschungsergebnisse sowie die Information der Öffentlichkeit zu fördern“ (§ 3 der Verbandssatzung). Der Verband setzt sich für eine ausgewogene und faktenbasierte Berichterstattung zum Thema „Süße“ in den Medien ein. Auch im politischen Raum vertritt er die Interessen von Süßstofferzeugenden und -verwendenden Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz. [1] FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (Gemeinsamer FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe)
Süßstoff-Verband e.V. rheinland relations GmbH Anja Roth Tel.: 02203 – 20 89 45 roth@suessstoff-verband.de www.suessstoff-verband.info Süßstoff Verband e.V. (Österreich) Uta Müller-Carstanjen +43 (0) 664 515 30 40 info@suessstoff-verband.at Süßstoff Verband e.V. (Schweiz) Uta Müller-Carstanjen +41 (0) 31 311 03 08 info@suessstoff-verband.ch Agenturkontakt: Carlotta Wehrmann Tel.: 0228 – 299 753 22 wehrmann@rr-pr.com
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