Wien (OTS) – „Die Rehabilitierung und Entschädigungszahlungen für die Opfer homophober Strafgesetze bis 2002 sind ein historischer Erfolg. Nach der Entschuldigung von Justizministerin Alma Zadić für die strafrechtliche Verfolgung von homo- und bisexuellen Menschen in der Zweiten Republik, folgt jetzt die Aufhebung aller Urteile und darüber hinaus stehen den Opfern Entschädigungszahlungen zu. Seit 25 Jahren kämpft die Community dafür, dass dieses unfassbare Unrecht als solches anerkannt wird, mit diesem Gesetz setzen wir ein deutliches Zeichen. Mit der Rehabilitierung und den Entschädigungszahlungen stellt sich die Republik Österreich klar auf die Seite der Menschenrechte“, sagt Ewa Ernst-Dziedzic, Sprecherin der Grünen für LGBTIQ und Menschenrechte. Heute kaum mehr vorstellbar, aber bis 1971 standen homo- und bisexuelle Handlungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts unter einem Totalverbot. Dieses wurde 1971 aufgehoben, aber einzelne Strafbestimmungen blieben bis zur Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2002 zum Teil aufrecht. Mit diesem Gesetz werden alle Urteile aufgehoben und die Personen rehabilitiert, die aufgrund der bis 2002 weiterbestehenden Strafbestimmungen verurteilt wurden. Personen, die nach den homophoben Strafbestimmungen verurteilt, sowie Personen, die angeklagt, aber freigesprochen wurden oder die aufgrund der genannten Paragrafen unter besonderen beruflichen, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Nachteilen oder vergleichbaren negativen Beeinträchtigungen gelitten haben, werden entschädigt. „Wir sind uns bewusst, dass dieser Schritt das Leid der Betroffenen nicht wiedergutmachen kann, aber mit diesem Gesetz setzen wir diesem schwarzen Kapitel endlich ein Ende. Ich möchte mich herzlich bei der LGBTIQ-Community für einen jahrelangen Kampf, den wir gemeinsam geführt haben, sowie bei Justizministerin Alma Zadić herzlich bedanken“, betont Ernst-Dziedzic.
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