„Alptraum Scheidung“ – Teil 10

Zürich (pts009/23.06.2017/07:15) – Dies ist vorerst der letzte Teil der Biografie „Alptraum Scheidung“. Es ist jedoch bereits der Fortsetzungsroman in Planung „Alptraum Scheidung 2“. Seit ihrem Erscheinen hat die Autobiografie viel Aufsehen erregt. Das Thema Scheidungskrieg polarisiert. Gleichwohl wird das Buch von Kritikern einhellig gelobt.

Was der Autor in den Jahren seines Scheidungskrieges erleben musste, das kann man sich nicht einmal ansatzweise vorstellen. Ein Rosenkrieg der Superlative! Sein Weg, sich zu Wehr zu setzen, war, seine Geschichte zu Papier zu bringen. Eine erschreckende Geschichte, die Bestseller-verdächtig ist.

–> Mehr dazu unter: http://www.alptraum-scheidung.ch –> Erhältlich auch in jedem guten Buchhandel, ISBN-Nr.: 978-3-940167-99-6

LESEPROBE (Teil 10) –> im Anhang auch als PDF-Download vorhanden

Das Urteil Eigentlich war jetzt alles Wichtige getan. Unsere aussergerichtliche Vereinbarung war unterzeichnet, die Willensbezeugung zur Scheidung war eingereicht und ich hatte auch bereits die CHF 5’000.- Abfindung an Penise einbezahlt. Schliesslich waren wir jetzt beide verpflichtet, die Vereinbarungen auch einzuhalten und alle offenen Verpflichtungen innert nützlicher Zeit auszuführen. Also eigentlich nur noch reine Routine. Ich musste im Januar noch die restlichen CHF 1’000.- an Penise zahlen und alle meine Verpflichtungen waren damit erledigt. Penise musste noch ihre Steuern bezahlen, wofür ich damals gepfändet wurde. Gleichzeitig musste sie ihre Pfändung zurück ziehen, für welche ich sie mit dieser Abfindung bereits entlohnt hatte. Und zuletzt war da noch die „Desinteresse-Erklärung“, welche Penise bei der Staatsanwaltschaft einreichen musste, um die lächerliche Klage betreffend der „Kauf TV“ Notiz einzustellen.

Doch da waren aber auch noch Verpflichtungen, dem Gericht gegenüber. Penise hatte Anrecht auf die Hälfte meines Pensionskassen-Guthabens und ich auf die Hälfte des Ihren. Damit das Gericht unserer beiden Pensionskassen-Guthaben gegenseitig ausgleichen konnte, musste wir die Austrittsleistung einreichen und zwar gerechnet, ab dem Tag unserer Heirat, bis hin zum Tag der definitiven Scheidung. Das waren über 11 Jahre. Da hatte sich viel Geld angehäuft. Mein Guthaben war in dieser Zeit auf eine 6-stellige Zahl angestiegen. Davon kriegte Penise jetzt die Hälfte. Jetzt musste auch Penise ihre angehäufte Austrittsleistung dem Gericht bekannt geben. Als ich die Kopie der eingereichten Leistung sah, traf mich fast der Schlag. Es waren nur mal gerade CHF 3’891.-. Für 11 Jahre fortlaufender Berufstätigkeit? Das war doch ein schlechter Witz! Es war unglaublich, aber selbst hier versuchten diese zwei Geier mich über den Tisch zu ziehen. Jetzt lag es wieder einmal an mir, das Gegenteil zu beweisen und alle Pensionskassen-Leistungen von Penise ausfindig zu machen. Eine zermürbende, Tagelange Suche. Arbeitsstelle um Arbeitsstelle, Pensionskasse um Pensionskasse, musste ich auskundschaften. Am Ende war dann klar. Penise hatte tatsächlich versucht, mir nur die Leistungen des letzten Jahres anzudrehen. Die Leistungen der restlichen zehn Jahre von sechs weiteren Pensionskassen, wollte sie wohl für sich alleine behalten. Was für ein Luder! Mit dieser Liste in der Hand, informierte ich sofort Herr Pfiff, der dann umgehend eine gerichtliche Untersuchung einleitete. Jetzt musste sich das Gericht auch um diese Listigkeit kümmern. Ich konnte einfach nicht verstehen, wie ein Mensch sich unaufhörlich so charakterlos verhalten konnte und dies mit jeder Faser ihres Körpers. Das erstaunliche daran war, das diese Intrige nicht einmal illegal war, dies obwohl Herr Würgin diese Austrittsleistung sogar schriftlich als „Leistung der gesamten 11 Jahre“ deklariert hatte. Es lag juristisch an mir, diesen Betrug zu erkennen, andernfalls wäre Penise tatsächlich damit durch gekommen. Da verstehe einer das Gesetz!

Während ich mich also ein weiteres Mal über diese beiden Aasgeier ärgerte, machte ich mir jetzt erst recht Gedanken, über weiteren Konsequenzen, nach der entgültigen Scheidung. So wurde mir beispielsweise empfohlen, meinen Familiennamen von der Exfrau zurück zu verlangen. Penise sollte wieder ihr Mädchennamen übernehmen. Das Vorgehen schien mir plausibel. Vor allem nach all dem, was sie mir angetan hatte. Schliesslich wollte ich das Image unseres Familiennamens wieder reinwaschen. Natürlich war mein Entscheid auch mit einwenig Frustbewältigung begründet. Ich wollte wenigstens gegenüber meinem eigenen Familiennamen noch Rechte haben. Diese wollte ich somit auch beanspruchen. Nach Empfehlung von Herrn Pfiff, rief ich das Zivilstandesamt der verantwortlichen Gemeinde an und beantragte die Namensrückführung. Doch die Beamtin meinte dann nur: „Gemäss Artikel 119 des Zivilgesetzbuches habe der Mann nach dem neuen Ehegesetz keine Rechte mehr, seinen Namen zurückzuverlangen. Beim alten Ehegesetz konnte die Frau zwar auch den verheirateten Namen des Mannes behalten, brauchte jedoch dafür das Einverständnis des Exmannes. Beim neuen Ehegesetz habe die Frau jetzt die volle Entscheidungsgewalt über den Namen des Exmannes.“ Als ich dies hörte, konnte ich nur noch kopfschüttelnd darüber grinsen. Es passte doch wie die Faust aufs Auge. Einmal mehr bestätigte es mir nur das, was ich bereits während des gesamten Rosenkrieges feststellen konnte. Die Rechte der Männer wurden in allen Belangen beschnitten. Das war einfach nur noch ein Punkt mehr auf der Liste. Mir blieb also wie gewohnt nicht anderes übrig, als auch dieser weitere Frust zu schlucken.

Ich tröstete mich wenigstens mit der Vorfreude, auf den endgültigen Scheidungs-Bescheid des Gerichtes. Einen Tag vor Weihnachten, war es dann endlich soweit. Ich erhielt vom Gericht das Dokument mit dem definitiven Scheidungs-Urteil zugestellt. Es war geschafft. Jetzt durfte Tobin endlich wieder mehr Zeit mit mir verbringen und Karin und ich konnten endlich anfangen, unsere gemeinsame Zukunft zu planen. Das war jetzt wirklich ein Weihnachtsgeschenk, wie ich es mir nicht schöner hätte wünschen können.

Die Verpflichtungen Jetzt galt es, den während dieser drei Jahren entstandenen Schaden, bestmöglich aufzuräumen. Das war leichter gesagt als getan. Ich hatte zwar gegenüber Penise nur noch die letzte Rate der Abfindung von CHF 1’000.- zu zahlen und dann war ich allen Pflichten enthoben. Doch da waren noch die Auflagen, welche Penise gegenüber mir und dem Gericht hatte. Eigentlich hätten zu dem Zeitpunkt bereits alle Verpflichtungen, die wir aussergerichtlich mit unserer Vereinbarung besiegelt hatten, erledigt sein müssen. Doch wie konnte es auch anders sein? Penise hatte bis zu dem Zeitpunkt, nicht eines dieser Versprechen erfüllt.

Da war die Pfändung, die sie zurück ziehen musste. Es bedurfte ganze drei weitere Monate an unzähligen Telefonaten und sechs schriftliche Anfragen, bis sie endlich die Pfändung zurück gezogen hatte.

Eigentlich wurde diese Aufgabe nicht von Penise, sondern von Herr Würgin erledigt, wenn auch mit grösster Verspätung und nur durch konstanten Druck meinerseits. Die meisten weiteren Pendenzen konnten jedoch einzig und alleine von Penise erledigt werden. Und da fingen die Probleme erst richtig an.

Zu einem waren da die Steuern, die Penise nachzahlen musste. Eigentlich war mir das egal, ob sie diese Steuern an die Wohngemeinde zahlte oder nicht. Schliesslich war es eine Verbindlichkeit, die der Richter angeordnet hatte. Also war sie gegenüber ihm Rechenschaft schuldig. Wäre da nicht die Pfändung gewesen, welche die Gemeinde wegen dieser Schuld, zu meinen Lasten ausgestellt hatte. Doch diese konnte nur gelöscht werden, wenn Penise endlich ihre Schuld begleichen würde. Also machte ich Penise, wie üblich darauf aufmerksam und schrieb ihr ein Mail. Wie üblich kriegte ich keine Antwort darauf und wie üblich musste ich dann wieder nachhaken. Einen Monat später kam dann endlich ihre Bestätigung, dass sie die Steuern bis Ende Monat bezahlen würde. Der Monat ging zur Neige und wie nicht anders zu erwarten, passierte nichts dergleichen. Also machte ich sie abermals darauf aufmerksam. Und wie erwartet kam eine faule Ausrede nach der anderen und endete dann mit einem weiteren Versprechen. Doch man konnte es sich bereits denken, Penise hielt auch dieses nicht ein. Ich konnte bei ihr machen was ich wollte, es endete immer nur mit Ärger. Mir blieb wie so oft, nichts anderes übrig, als meine Taktik zu verschärfen. Ich rief Herr Pfiff an und informierte ihn über die leidige Situation. Er empfahl mir drei Phasen für mein Vorgehen. Ich solle zuerst versuchen das Steueramt zu überzeugen, dass sie die Forderung jetzt bei Penise direkt einziehen sollen. Würden sie das nicht tun, sollte ich den Betrag von den Alimenten abziehen und damit die Steuern selber bezahlen. Da dies jedoch nicht legitim war, würde ich dabei riskieren, dass mich Penise deswegen anklagen würde. Natürlich würde kein normaler Mensch solch ein irrationales und dummes Vorgehen wählen, doch bei Penise war alles zu erwarten. In diesem Falle, hätte ich sogar noch mit unnötigen Kosten zu rechnen gehabt. Also war da noch die letzte Möglichkeit. Ich hätte bei einer Anklage den Alimenten-Betrag umgehend nachreichen müssen und zwar bevor es zu eine kostenpflichtigen Verfahren käme. Dann hätte ich umgehend selber eine Klage einreichen müssen, wegen nicht Einhaltung des Gerichts-Urteils. Penise hätte dann auf jeden Fall verloren und dabei auch die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten tragen müssen.

Egal was ich wählte, es war wieder einmal viel Aufwand für nichts. Doch das war ich bei Penise bereits gewohnt. Ich nahm also Kontakt mit dem Leiter der Steuerbehörde auf. Herr Bauler hatte damals die ganze Betreibungsgeschichte zum Laufen gebracht und wusste daher bestens Bescheid über den Fall. Als ich ihm die aktuelle Situation schilderte, meinte er nur: „Er habe den Verlustschein bereits abgeschrieben. Für ihn sei die Sache erledigt.“ Das war einerseits schön für Penise, doch auch einwenig merkwürdig, dass die Gemeinde keine Interesse mehr an diesen Steuergelder hatte. Mein Problem war damit jedoch in keiner Weise gelöst. Meine Pfändung war noch immer im Betreibungsamt aktiv registriert. Diesen Schuldschein wollte Herr Bauler jedoch nicht löschen lassen. Schliesslich war das Geld bei der Gemeinde nie eingetroffen. Also bat ich Herr Bauler, seinen Entscheid schriftlich zu bestätigen. Damit hätte ich bei Gericht den Nachweis erbringen können, dass ich vorab alles versucht hatte, bevor ich weitere Schritte eingeleitet hätte. Herr Bauler verstand mein Anliegen und so sandte ich per Email die Anfrage nochmals schriftlich, die er dann nur noch ablehnen musste.

Wie tel. besprochen erhalten Sie meine Anfrage wie folgt: Gemäs Bezirksgerichts-Urteil vom 15.12. wurde meine Exfrau dazu verurteilt, ich zitiere „Aus eine ersten Zahlung des Gesuchstellers von mindestens CHF 2’800.- an die Gesuchstellerin zur Tilgung rückständiger Unterhaltszahlungen, leistet die Gesuchstellerin eine Zahlung von CHF 2’800.- an die Gemeinde Maur zur Bezahlung von Staats- und Gemeindesteuern“ Ich habe bereits im Dezember CHF 5’000.- zur Tilgung rückständiger Unterhaltszahlung an Penise S. bezahlt. Penise S. hingegen, hat gem. Ihrer Aussage bis heute ihre Zahlungspflicht von mind. CHF 2’800.- an die Gemeinde nicht geleistet. Ich bitte Sie somit die Steuer-Forderung direkt an Penise S. zu richten oder zumindest die Betreibung/Pfändung gegen meine Person zurückzuziehen.

Jetzt wartete ich auf die vereinbarte, schriftliche Ablehnung von Herr Bauler. Doch plötzlich kam ein Anruf. Herr Bauler hatte sich die ganze Sache nochmals überlegt und entschieden, den Betrag doch bei Penise einzufordern. Ich wartete also noch ein paar Wochen und nach wiederholten Anfragen bei Penise, bestätigte sie mir dann, dass sie die Steuern überwiesen hatte. Natürlich traute ich ihrer Aussage nicht und so erkundigte ich mich bei Herr Bauler, über den Wahrheitsgehalt. Und tatsächlich, sie hatte eine Zahlung geleistet. Doch nicht etwa der Betrag, den Herr Bauler betrieben hatte. Durch diese ganze Verzögerung hatten sich unterdessen Verzugszinsen und Betreibungskosten angestaut. Diese hatte Penise einfach weggelassen. Es fehlten der Steuerbehörde also noch CHF 486.70. Verzweifelt bat mich Herr Bauler, ich solle mich doch bei meiner Exfrau melden und sie dazu bewegen, den Rest zu überweisen. Sollte die Zahlung umgehend erfolgen, könne er die Betreibung ohne weitere Mehrkosten sofort rückgängig machen. So lag es wieder einmal bei mir, den ganzen Aufwand zu betreiben. Ich schrieb Penise wieder ein Mail und informierte sie über den Sachverhalt. Aber auch hier vergingen Tage und Wochen und nichts passierte. Am Ende erhielt ich von Herr Bauler die Nachricht, Penise hätte bezahlt, aber leider nur CHF 243.35. Auf seine Anfrage meinte Penise, die andere Hälfte sollte gefälligst ich bezahlen. Es war zum Haare ausreissen. Wieso sollte ich die angefallenen Zinsen, die sie verursacht hatte, bezahlen? Zur Sicherheit kontaktierte ich noch Herr Pfiff, der mir auch sofort klar machte, dass ich keinerlei Verpflichtung hätte, Penises Steuerschulden ausgleichen zu müssen. Für mich war somit klar, dass ich mich nicht auf ihr Spielchen einlassen würde. Ich hatte jedoch keine Kraft mehr, weiter mit Penise darüber zu debattieren. Das einzige was ich noch tun konnte war, die Betreibung, die noch immer auf mich ausgestellt war, vom Steueramt auf den Betrag von CHF 243.35 reduzieren zu lassen. Herr Bauler hatte jedoch keine Lust mehr, sich der Sturheit von Penise zu widersetzen. So bestätigte er mir, dass das Steueramt auf die Restforderung von Penise verzichten würde und meine Betreibung gelöscht werde. Für mich war die Sache jetzt endlich erledigt und für Penise war es einmal mehr der Beweis, dass sie mit ihren Schurkereien immer wieder durchkommt.

Ein weiterer Schritt in Richtung Endlösung, war geschafft. Jetzt war da immer noch der Mietvertrag von Penises Wohnung. Da sich damals der Vermieter geweigert hatte, mich, ohne Zustimmung von Penise, aus der Solidarhaftung zu entlassen, lief der Vertrag noch immer auf beider Namen. Bis zum heutigen Tag haftete ich also noch immer solidarisch für alle Belange dieser Wohnung. Jetzt waren wir aber definitiv geschieden und so war ich auch mietrechtlich nicht mehr an Penise gebunden. Aber auch diese Austritt gestaltete sich komplizierter als erwartet. Die Hausverwaltung verlangte, dass bei meiner Kündigung auch Penise unterschreiben und dabei gleichzeitig die Abänderung auf ihren Namen beantragen müsse. Ich war also gezwungen, Penise zu diesem Vorgehen zu überreden. Gleichzeitig war auch meine damals geleistete Mietkaution fällig. Also ging der übliche Hickhack wieder los. Ich investierte wieder eine Menge Zeit für Telefonate, Mails und Nachfragen. Dabei erhielt ich wie üblich Versprechungen, die sie dann, wie sattsam bekannt, nicht einhielt. Sie versprach mir den Antrag zu unterschreiben und umgehend der Verwaltung zu senden, was sie nicht tat. Sie versprach mir mein Kautions-Anteil auf mein Konto zu überweisen. Dabei wollte sie auch gleich die Nachhilfestunden von Tobin abziehen. Selbst das konnte ich akzeptieren. Doch trotzdem geschah auch hier nichts. Als ich dann wieder anfragte, kam die kurioseste aller Forderungen. Sie wollte mir jetzt auch den vor drei Jahren verlorenen Garagentor-Öffner von meiner Kaution abziehen. Zudem hatte sie kürzlich den Teppich in Tobins Zimmer ausgetauscht. Dabei beschädigte sie die Wand hinter der Teppichleiste und das Parkett. Das sollte ich jetzt auch mitfinanzieren. Am Ende wollte sie mir noch die Zinsen für die von ihr bereits bezahlten Nachhilfestunden verrechnen. Umgerechnet ergab das einen Zins von CHF 0,09. Absolut lächerlich und absolut Penise-like! Es war unglaublich, was sie sich alles einfallen liess, um mir noch mehr Geld aus den Taschen zu ziehen. Also konterte ich mit einem Email:

– Du kannst gerne auf jeder Deiner Nachhilfestunde-Rechnung, den aktuellen Bankzins (0,125%/Jahr) dazu rechnen. Das ist absolut legitim. – Du kannst natürlich auch noch die neuen Rechnungen vom Jan&Feb in die Kalkulation einbeziehen. Sende mir einfach noch die Rechungskopien. – Das mit dem Garagentüröffner ist wohl ein schlechter Witz. Du kannst doch nicht mich dafür verantwortlich machen, dass Du Deinen Türöffner nicht mehr findest. – Der Schaden, den Du beim Herausreissen der Teppiche verursacht hast, ist wohl einzig und alleine Deine Sache. Ich frage mich manchmal, wie Du auf solche schräge Ideen kommst. Abgesehen davon, hast Du nach 10 Jahren ohnehin Anrecht, vom Vermieter die Wohnung auf seine Kosten streichen zu lassen. Ich möchte hier gar nicht mehr aufzählen, wie viele Kosten ich in den letzten drei Jahren schon übernommen habe. Was mich jedoch noch mehr betrübt ist die Tatsache, dass Du nicht einmal unsere gemeinsam unterzeichnete Vereinbarung betreffend Mietvertrag an die Liegenschaftsverwaltung gesandt hast. Ich weis nicht, was Du mit alldem bezweckst. Ich hoffe nur nicht, dass wir auch hier über das Gericht zu einer Einigung kommen müssen. Es wäre wirklich schön, wenn wir endlich einmal Ruhe finden könnten.

Natürlich war auch hier von Penise kein Wunder zu erwarten. So passierte auch jetzt, rein gar nichts. Ich musste wieder nachhaken und nachhaken, bis sie dann nach zwei Monaten endlich einen Antrag zur Vertragsumwandlung bei der Verwaltung bestellte und mir zur Unterzeichnung zustellte. Jetzt musste sie nur noch gegenzeichnen und das Dokument zurück senden. Aber auch das, schien jetzt wieder ein Problem zu sein. Auch von meiner Kaution, fehlte noch jede Spur. Also was war in so einem Fall der einzige Weg, der bei Penise zum Erfolg führte? Es mussten wieder einmal stärkere Geschütze aufgefahren werden, zum Beispiel mit dem Druckmittel „Geld“. Nachdem ich von Herrn Pfiff den Segen dafür erhalten hatte, unterbrach ich die nächste Alimenten-Rate. Dann wartete ich ab, ob Penise wenigstens jetzt reagierte würde. Sollte sie das nicht, hätte ich die Kaution einfach mit der Alimenten-Zahlung gegengerechnet. Das Gesetz verlangte zwar in so einem Fall, dass ich die Alimenten-Zahlung nachreichen und Penise gleichzeitig die Kaution separat an mich vergüten müsse. Ein direktes Gegenrechnen war nicht erlaubt. Mit praxisnahem Vorgehen hatte das natürlich nichts zu tun, wie so vieles, was im Gesetzbuch stand. Der Monat verging und Penise reagiert nicht einmal auf die fehlende Zahlung. Das war schon merkwürdig, denn ich ging davon aus, dass ihr das Geld fehlte. Als dann die nächste Alimentezahlung anstand, hielt ich diese ebenfalls zurück. Doch auch hier passierte nichts. Es war schon erstaunlich, wieviel Geld Penise haben musste, dass sie nicht einmal zwei Monatsraten vermisste. Wochen später dann endlich, rief sie mich an und wollte wissen, wo das Geld geblieben sei. Ich klärte sie auf, dass ich über die letzten fünf Monate genug Geduld gezeigt hatte. Sobald sie den von uns unterzeichneten Mietänderungsantrag einreichen und meine Kaution zurück zahlen würde, würde auch ich die Alimente wieder pünktlich einbezahlen. Mit diesem Druckmittel in der Hand, hatte ich bei Penise den wunden Nerv getroffen. Sie versprach mir inständig, dass sie die Pendenzen noch in derselben Woche erledigen würde. Ich musste ihr jedoch versprechen, ihr noch gleichentags die zwei ausstehenden Alimente zu vergüten. Sie würde dann mit den einbezahlten Alimenten, meine Kaution wieder zurück vergüten. Kompliziert, aber leider vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Ich zahlte also die zwei Raten noch am selben Tag ein, davor machte ich ihr aber ausdrücklich klar, dass dies das letztes Mal gewesen wäre, sollte sie mein Vertrauen missbrauchen. Eine Woche später hatte ich dann tatsächlich mein Mietdepot auf dem Konto. Doch der neue Vertrag war noch immer nicht eingereicht worden. Unterdessen hatte auch die Liegenschaftsverwaltung den Vertrag bei Penise angemahnt. Es brauchte jedoch nochmals Wochen, bis ich dann endlich das erlösende Mail von der Liegenschaftsverwaltung erhielt:

Machen Sie ein grosses Kreuz an die Decke, der neue Vertrag mit Ihrer Exfrau wurde unterzeichnet retourniert. Sie sind somit aus allen Verpflichtungen in Bezug auf die Wohnung entlassen.

Fast ein halbes Jahr, dauerte der Kampf, nur um ein vorgedrucktes A4-Blatt zu unterzeichnen.

Jetzt galt es noch das letzte Problem aus der Welt zu schaffen. Aufgrund unserer vereinbarten Scheidungskonvention, hatte Herr Würgin bei der Staatsanwaltschaft, eine sogenannte „Desinteresse-Erklärung“ an der Klage, betreffend die abgedeckte Handnotiz „Kauf-TV“, angekündigt. Die Erklärung sollte Gültigkeit erlangen, sobald die Scheidungskonvention rechtskräftig wurde. Das hatte Her Würgin uns und der Staatsanwaltschaft schriftlich bestätigt. Diese Desinteresseerklärung war jedoch bereits seit einem halben Jahr überfällig. In diesen sechs Monaten hatte ich bereits ein Duzend Anfragen an Penise gesandt, die eine Hälfte wurde nie erwidert und die andere Hälfte mit leeren Versprechungen und Lügen beantwortet. Zwei Mal hatte ich sogar Herr Würgin schriftlich angefragt. Doch auch er empfand es nicht nötig, darauf zu antworten. Selbst als sich Herr Pfiff einschaltete, beantwortete Herr Würgin keines seiner Schreiben. Auch hier zeigte das „Duo Infernal“ perfekten Teamgeist. Verzweifelt, versuchte ich es dann direkt bei der verantwortlichen Staatsanwältin. Leider konnte Frau Weiss auch nichts dagegen unternehmen. Die Vorgehensweise von Herr Würgin sei absolut charakterlos, doch rechtlich nicht verfolgbar. So ein Verhalten sei ihr allerdings noch nie untergekommen. Dann beruhigte sie mich und meinte, ich könne mir Zeit nehmen. Sie habe ohnehin keine Lust, diese Anklage in absehbarer Zeit zu bearbeiten. Ein schwacher Trost, denn alle meine Mittel waren ausgeschöpft. Ich griff also wieder zu dem einzig bewährten Druckmittel und unterbrach die Alimentezahlung. Da noch immer die Existenz GmbH für die Zahlung verantwortlich war, flatterte eine Woche später, ohne Vorwarnung, eine Betreibung ins Haus. Es war nicht zu fassen, Herr Würgin hatte im Namen von Penise beim Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl hinterlegt. Schon wieder war es nicht Penise, sondern Herr Würgin mit seinem beträchtlichen Anwaltshonorar, der diese Aufgabe übernommen hatte. Es war unbegreiflich. Was um alles in der Welt hatte diesen Mann geritten, anstatt sein Versprechen einzulösen, jetzt wieder einen Krieg anzuzetteln? Und was um alles in der Welt hatte Penise davon, diese Desinteresseerklärung nicht abzugeben? Ich konnte es beim besten Willen nicht verstehen. Ich wollte jedoch kein Ärger, also zahlte ich die Alimente sofort ein und hinterlegte danach Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt. Das bedeutete, dass ich die Forderung, da ich sie bereits bezahlt hatte, nicht mehr anerkannte. Damit war aber weder mein Problem gelöst, noch die Streitlust von Penise und Herr Würgin gestillt worden. Es verging keine Woche, da erhielt die Existenz GmbH einen eingeschriebenen Brief von Herr Würgin, worin er für den erstellten Zahlungsbefehl CHF 70.- und für die verspätete Zahlung Wucherzinsen von CHF 19.45 verlangte. Doch das war noch nicht alles. Für seine Umtriebe wollte er noch CHF 322.55 zusätzlich. Ich wusste nicht mehr weiter. Dieser Krieg wollte und wollte einfach nicht enden. Überfordert von den juristischen Möglichkeiten, sandte ich die Forderung an Herrn Pfiff, der auch klar Stellung dazu nahm:

..die Kosten der Rechtsvertretung würde ich nicht bezahlen. Sie können auch nicht in einem Rechtsöffnungsverfahren durchgesetzt werden. Es wäre der ordentliche Prozess nötig, was die Möglichkeit böte, dort auch die Desinteresseerklärung zu thematisieren und durchzubringen. In der Sache kann zudem argumentiert werden, dass es für dieses Inkasso keines Rechtsanwaltes bedarf. Demzufolge müssen dessen Kosten auch nicht ersetzt werden.

Die Antwort von Herrn Pfiff, brachte mich auf eine Idee. Eine Idee, die ich bereits im Gedanken daran, hasste. Ich verabscheute diese Machtspielchen, doch nur die zeigten bei Penise Wirkung. Würde sie also die Desinteresseerklärung weiterhin nicht absenden, war ich bereit auch in Zukunft die Alimente erst zu bezahlen, nachdem ich eine Betreibung von ihr erhalten hätte. Das bedeutete für Penise und Herr Würgin, jeden Monat über das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl in Auftrag zu geben. Ich spekulierte damit, dass ihr der Aufwand und die Kosten früher oder später zuviel würden und sie dann vielleicht einlenken würde. Um jedoch nicht weiter in die Bredouille dieser zwei habgierigen Geldeintreiber zu gelangen, zahlte ich die CHF 70.- für den entstandenen Zahlungsbefehl und die korrekt kalkulierten Zinsen von CHF 2.50 nach. Der Monat verging und die Desinteresseerklärung traf nicht ein. Ich beschloss daher meine Strategie fortzusetzen und auf die nächste Betreibung zu warten. Es ging nicht lange, da kam eines schönen Morgens der Postbeamte mit einem Eingeschriebenen vorbei. Eigentlich hatte ich die nächste Betreibung erwartet, doch zu meinem Erstaunen war es eine Gerichtsurkunde. Völlig verwundert, öffnete ich das Dokument. Es war eine Vorladung vom Bezirksgericht. Herr Würgin hatte ein Rechtöffnungsverfahren eingeleitet, worin er die Zahlung des noch fehlenden Betrages einklagte. Doch nicht etwa seine CHF 322.55, die er als persönliche Aufwendung eingefordert hatte. Er wusste wohl ganz genau, dass dies nicht legitim war. Viel schlimmer, er forderte die Nachzahlung der Zahlungsbefehlkosten inklusive Zins in der Gesamthöhe von lächerlichen CHF 89.45. Doch ich hatte diese Kosten bereits vor Wochen bezahlt. Natürlich hatte ich den korrekten Zins berechnet und somit nur CHF 72.50 eingezahlt. Es konnte doch nicht sein, dass wir jetzt eine Gerichtsverhandlung führen mussten, wegen lächerlichen CHF 16.95? Diese bedien Armleuchter hatten völlig den Verstand verloren, doch diesmal hatten sie einen fatalen Fehler begannen. Herr Pfiff hatte dies erkannt und bedrängte mich, unbedingt den Termin bei Gericht zu wahren. Ich hatte jetzt die einmalige Gelegenheit, den Grund dieses Streites vorzutragen, ohne ein eigenes Verfahren wegen der Desinteresseerklärung einleiten zu müssen. Das war genau das, was wir uns erhofft hatten, jedoch nie im Leben erwartet hätten. Denn welcher Anwalt wäre schon so blöd, wegen ein paar Cents ein Gerichtsverfahren einzuleiten? Anscheinend nur einer!

Natürlich musste ich alleine gehen, denn ich wollte nicht auch noch unnötige Anwaltskosten verursachen. Der Termin war jedoch erst in sechs Wochen angesetzt worden. Bis dahin war also noch viel Zeit für die zwei Geier, noch weiteres Unheil anzustiften. Drei Wochen später kam dann auch schon die nächste Überraschung. Es flattere wieder ein Gerichtsdokument ins Haus. Es war eine Verfügung der Bezirksrichterin, welche die Verhandlung auf Bestreben von Herr Würgin, rückgängig machte. Die Begründung von Herr Würgin war natürlich wie immer erstunken und erlogen. So bezichtigte er mich, ich hätte es mit Absicht darauf angelegt, Penise zu „drangsalieren“ um sie zu solchen rechtlichen Schritten zu zwingen. Darum sei mein rechtsmissbräuchliches Handeln zu betrafen und alle Kosten vollumfänglich mir zu belasten. Natürlich erwähnte er mit keiner Silbe den wahren Grund dieses Streites. Wie gewohnt, lud mich die Bezirksrichterin ein, zu diesen Beschuldigungen Stellung zu nehmen. Ich liess mich nicht zweimal bitten, denn ich hatte alle nur erdenklichen Nachweise, um das Gegenteil zu beweisen.

…Herr Würgin hat mich in einem Schreiben gebeten, den Betrag bis am 26.6. zu überweisen. Diese Bitte habe ich erfüllt und am 25.6. die Überweisung getätigt, welche dann am 29.6. auf dem Konto der Klägerin valutiert wurde. Natürlich wurde einzig der Betrag überwiesen, der Tatsächlich und juristisch legitim geschuldet wurde. Trotz der fristgerechten Überweisung, hat Herr Würgin, 2 Wochen später dieses Rechtsöffnungsbegehren gestellt. Dieses Begehren war somit unnötig, weshalb die Anklagevertretung jetzt auch reumütig die Klage zurückgezogen hat. Deren Begründung des Rückzugs entspricht in keiner Weise den Tatsachen. Dieses schikanöse Vorgehen ist im übrigen beabsichtigt und typisch für die Klagevertretung. Das tut sie seit drei Jahren konsequent. Herr Würgin konnte mit dieser Strategie, diese unsinnigen Kostenspirale immer weiter in die Höhe treiben und so, an seine vermögende Mandantin, bereits eine Unmenge an Aufwand verrechnen…

Dann dokumentierte ich noch detailliert den wahren Grund dieses Streites. Am Ende meiner Stellungnahme wollte ich es mir nicht nehmen lassen, auch einmal „Schmutzige Wäsche zu waschen“. Der Richter sollte erkennen, was Penise und vor allem Herr Würgin mit ihrem Vorgehen bezweckten.

…Herr Würgin hat keinerlei Moral. Sein wahres Interesse beschränkt sich einzig auf diese so lukrative Geldquelle namens Penise. Welchen Grund hätte er sonst, für einen Betrag von CHF 89.45, der nicht einmal gerechtfertigt ist, solch einen sinnlosen Aufwand zu betreiben? Dies, nachdem ich bei der Scheidungskonvention auf mögliche CHF 100’000.- verzichtet habe. Für seine Interessen biegt er bereits seit über drei Jahren skrupellos das Gesetz nach seinen Bedürfnissen… Ich habe weder Lust, noch Motivation auf diese ewigen Kriegsspielchen. Mein innigster Wunsch wäre, endlich zur Ruhe zu kommen und in Harmonie mein Leben weiter führen zu können. Die Klägerin und ihr Vertreter werden jedoch nicht müde, mir weiterhin das Leben zur Holle zu machen, mit Schikanen jeglicher Art. Meist indem sie unseren Sohn miteinbeziehen, den sie immer wieder als Druckmittel instrumentalisieren. Diesem Wahnsinn sollte nun endlich ein Riegel geschoben werden. Aufgrund der Sachlage, sollten die gesamten Kosten dieses Verfahrens und die Entschädigungen vollumfänglich zulasten der Klägerin gehen. Ein weitere Grund ist, dass nur so erreicht werden kann, dass dieses Duo endlich aufhört, unnötiger Aufwand und Kosten zu verursachen. Bitte veranlassen Sie, dass die gegnerische Partei endlich ihr Versprechen einhält und die Desinteresseerklärung an die Staatsanwaltschaft sendet. So würden auch die Alimente wieder pünktlich fliessen und Herr Würgin würde seine „Goldene Ganz“ verlieren.

Jetzt hoffte ich für einmal auf Gerechtigkeit und auf eine einsichtige Richterin. Und die kam eine Woche später, tatsächlich. Die Richterin stellte fest, dass die Klage nicht rechtens war, weil die Schuld bereits vor der Anklageerhebung getilgt worden war. Aus diesem Grund wurden Penise und Herr Würgin schuldig gesprochen, die Gerichtskosten im vollen Umfang zu bezahlen. Im weiteren wäre es ihnen nur erlaubt gewesen, Verzugszins ab dem Betreibungstermin zu verlangen. Da ich aber schon vor diesem Termin bezahlt hatte, war ihre Forderung unzulässig. Sie hätten somit nur die Kosten für den Zahlungsbefehl einfordern dürfen, also höchstens CHF 70.-. Ich hatte Penise sogar noch CHF 2.50 zuviel bezahlt. Doch die wirklich bittere Pille mussten die beiden noch schlucken. Weil ich nämlich von diesen zwei Clowns zu Unrecht verklagt wurde, verdonnerte das Gericht Penise dazu, mir eine Prozessentschädigung von CHF 100.- zu bezahlen. Am Ende kostete sie dieser „Spass“, mit Anwalt- und Gerichtskosten, ein Sümmchen von zirka CHF 1’000.-. Dies konnte man doch als „Spass“ definieren? Ob das Penise wohl auch so empfand? Spätestens jetzt, hätte sich auch wirklich der letzte Bewohner auf diesem Planeten überlegt, ob sich der ganze Irrsinn überhaupt lohne. Wer jedoch dachte, die beiden hätten etwas daraus gelernt und wären jetzt endlich einsichtig geworden, der täuschte sich gewaltig. Eine Woche später kam ein eingeschriebener Brief von Herrn Würgin ins Haus geflattert. Statt mit einem Zweizeiler der Staatsanwaltschaft die Desinteresseerklärung zu überweisen und damit diesen Irrsinn zu beenden, schrieb er lieber einen zweiseitigen Drohbrief an die Existenz GmbH. Darin ermahnte er die Firma, die anstehende Alimentzahlung unverzüglich zu überweisen, ansonsten würde er sie strafrechtlich verfolgen. Kopfschüttelnd fragte ich mich dabei, wieviel „Spass“ Penise wohl haben würde, nachdem sie von ihrem Anwalt die Rechnung für die Erstellung dieses zweiseitigen Briefes erhalten würde?

Es war in jedem Sinne hoffnungslos, mit diesen zwei Spinnern jemals einen friedlichen Konsens zu finden. Ich schloss vorerst dieses Thema ab und sandte abschliessend Herrn Pfiff noch eine Kopie des Drohbriefes. Kurz darauf meldete sich Herr Pfiff und fragte mich, ob ich nicht versuchen wolle, mit Herrn Würgin direkt am Telefon zu sprechen. Es müsse doch möglich sein, ihn zur Vernunft zu bringen? Ich musste schmunzeln. So klärte ich Herrn Pfiff auf, dass es ein Ding der Unmöglichkeit sei, mit Herrn Würgin ein nur ansatzweise zurechnungsfähiges Gespräch zu führen. Herr Pfiff wollte noch nicht aufgeben und bot sich an, dies auf sein Kappe zu nehmen und selbst einen Versuch zu starten. Das war ein ziemlich blauäugiges Unterfangen. Aber es war schön zu wissen, dass wenigstens einer noch Hoffnung hegte. Stunden später rief mich Herr Pfiff konsterniert an. Er hatte sich alle nur erdenkliche Mühe gegeben, Herr Würgin zu einer friedlichen Lösung zu bewegen. Doch der wollte partout nicht. So wollte Herr Pfiff von ihm wenigstens wissen, warum er denn die Desinteresseerklärung nicht zustellen wolle? Auf die Frage meinte er dann nur, es habe gar keinen Sinn, mit mir eine Lösung zu finden. So meinte Herr Pfiff, er sollte es doch einfach einmal versuchen? Doch Herr Würgin stellte sich stur. Er versuchte dabei nicht einmal mit seiner Mandantin Rücksprache zu halten. Ein Vorgehen, welches man bei einem Anwalt schon fast als Verbrechen betiteln könnte. Herr Würgin wusste genau: Würde Penise das Friedensangebot annehmen, hätte er keine Mandantin mehr und sein Geldsegen würde versiegen.

Nicht sonderlich überrascht über den Ausgang, entschloss ich mich Geduld zu üben. Ich war mir sicher, irgendwann würde Penise irgendeine Gefälligkeit von mir verlangen. Selbstverständlich würde ich ihr dann ihren Herzenswunsch erfüllen, wenn…? Ja, wenn was? Spätestens dann würde sie wohl oder übel entscheiden müssen, ob sie dafür auch bereit wäre, endlich die Desinteresseerklärung zu senden.

Das Ende ohne Ende Das teuflische Erbgut von Penise, musste ja von irgendwo hergekommen und auch irgendwohin verteilt worden sein. Die Frage blieb auch nicht lange unbeantwortet, den jetzt kam die Krönung aller Absurditäten. Das Ganze war so grotesk, dass es sogar mir peinlich war, dass ich jemals in diese Familie eingeheiratet hatte. Es reichte nämlich nicht, dass Penise und leider auch Silvia, die Mutter, nicht ganz im Kopf waren. Jetzt musste sich auch noch Estelle, die Schwester von Penise, zu diesem Club dazugesellen. Estelle war eine Frau, die ich bis anhin immer in guter Erinnerung hatte. Doch das wahre Gesicht erkennt man bekanntlich erst in Notsituationen. Und so erhielt ich an die Firma adressiert, einen eingeschriebenen Brief von ihr:

…Im Auftrag meiner Mutter möchte ich Dich hiermit bitten, den Rückgabetermin des Mobiliars bekann zu geben. Diese Rückgabe-Angelegenheit wurde bis zum heutigen Zeitpunkt von Dir noch nicht richtig ernst genommen, so dass Du immer noch im Besitze dieses Tisches und der dazugehörenden Stühle bist. Um weitere Schritte zu vermeiden, bitte ich Dich meiner Mutter bis zum 9. März den Rückgabetermin bekannt zu geben…

Als ich das las, musst ich automatisch daran denken, dass ich bei der Scheidungskonvention gerade auf mögliche CHF 100’000.- verzichtet hatte. Im Gegenzug dazu, beschäftigten sich solche kleinkarierten Personen, um wertloses Mobiliar. Zu lächerlich war diese Forderung, also machte ich auch jetzt keinerlei Aufwand, dazu Stellung zu nehmen. Diese Sache machte jedoch allmählich auch in der Firma die Runde. Sukzessive entwickelte sich diese Geschichte zur firmeninternen Lachnummer. Alle waren schon gespannt, auf den nächsten Brief.

Zwei Monate später kam dann tatsächlich der nächste eingeschriebene Brief ins Haus geflattert. Die Mitarbeiter freuten sich schon auf den Inhalt. Es war fast wie Päckchen öffnen an Weihnachten. Diesmal war es wieder Silvia, welche jetzt drohte ernst zu machen. Uiuii…! war das beängstigend:

…Ich gebe Dir hiermit eine letzte Frist bis spätestens 30. Mai. Sollte ich bis dahin keinen Termin für die Rückgabe meines Mobiliars erhalten, werde ich unverzüglich und ohne weitere Mitteilung, meine Forderung auf dem Rechtsweg geltend machen. Im gegenseitigen Interesse hoffe ich jedoch, darauf verzichten zu können…

Mit diesem Schreiben war Silvia definitiv zum Gespött der ganzen Firma avanciert. Sie wurde zur Lachnummer des Jahres gekürt. Jeder machte es sich zur Berufung, eine lustige Geschichte herauszufinden, wie wir darauf reagieren sollten. So kamen Sprüche wie:

– Wenn die Post kommt, freuen sich die einen auf die morgendlichen Bestellungen, doch der Tag ist erst für alle gerettet, wenn ein Brief von Oma Silvia dabei ist. – Wir sollten ihr vor der Rückgabe unbedingt noch eine Rechnung für die Restauration zustellen. – Das Mobiliar sollte vor der Rückgabe, unbedingt in den alten Zustand versetzt werden. Der Tisch sollte vorher mit der Tischplatte über den Beton und die Stühle durch den Dreck gezogen werden. – Da ja Silvia behauptet es sei ihr Mobiliar, sollten wir ihr vorab unsere Lagerhaltungskosten für die letzten 5 Jahre verrechnen. – Wie wird bei Silvia und Co. wohl die Erbteilung geregelt? Wer kriegt die Tischbeine und wer die Tischplatte? – Ob sie sich deswegen wohl auch gegenseitig den Anwalt auf den Hals hetzen werden? – Mit dem Geld, das Silvia für all ihren eingeschriebenen Briefe investiert hat, wurde bereits der Wert dieses Mobiliars überschritten. – Wir könnten im Regionalblatt eine Ausschreibung machen. Wer hat die originellste Idee, wie wir auf Silvia reagieren sollten. Der Gewinner kriegt einen Gutschein für den Versand von 5 eingeschriebenen Briefe.

Es wurde herzhaft gelacht und so konnten wir der ganzen Sache mit Galgenhumor entgegentreten. Natürlich durften wir uns die Fortsetzung nicht entgehen lassen. Also nahm ich auch diesmal keine Stellung zu Silvias Hirngespinsten. Jetzt waren wir alle gespannt, wie weit es diese alte Dame noch treiben würde und freuten uns schon auf den nächsten eingeschriebenen Brief. Ich musste leider auch feststellen, dass ich diesem Clan wohl ewig am Hals haben würde und wenig Hoffnung bestand, jemals zur Ruhe zu kommen. Ich hoffte nur, sie würden wenigstens weiterhin so töricht vorgehen wie heute. So konnten wir uns zumindest amüsieren, über die Lachnummer-Familie.

Die Schuldenlast Die lustigen Momente waren leider rar. Mein grösstes Problem stand mir noch bevor. Jetzt wurde es richtig aufwendig, kompliziert und ziemlich hoffnungslos. Meine Schuldenlast war durch diesen ganzen Krieg auf eine sechsstellige Zahl angestiegen. Eine Last, die ich in absehbarer Zeit unmöglich begleichen konnte. Ich musste mir also ernsthaft überlegen, ob ich nicht Privatkonkurs anmelden sollte. Also rief ich beim Bezirksgericht an und erkundigte mich über mögliche Massnahme. Ich erklärte kurz meine Sachlage und fragte nach, wie ich vorgehen musste. Frau Jubel meinte dann sichtlich betroffen: „Sie müssen bei Gericht vorbeikommen und einen aktuellen Betreibungsauszug, einen Personalausweis, einen Schriftenempfangschein und CHF 1’800.- in bar mitnehmen.“ Ich stutzte kurz und fragte nochmals nach: „CHF 1’800.-? Das ist ein Witz oder?“ Doch Frau Jubel gab noch einen drauf und meinte: „…weitere Vorschüsse werden je nach den entstehenden Kosten später vom zuständigen Konkursamt erhoben.“ Diese Forderung war derart absurd, dass ich lachen musste: „Das ist doch nicht ihr Ernst?“, fragte ich sie. „Woher soll ich denn CHF 1’800.- nehmen? Soll das heissen, wenn jemand mittellos ist, also kein Geld hat, er also keine Möglichkeiten hat, Privatkonkurs anzumelden? Also nur wer Geld hat, ist zu einem Privatkonkurs berechtigt?“ Frau Jubel meinte dann leicht brüskiert: „Es ist halt so und ich will das auch nicht weiter verdeutlichen.“ Um sicher zu gehen, las ich noch im Internet die Gesetzeslage nach. Und tatsächlich wurde es dort so bestätigt. Man muss also zuerst Geld haben, um dann nachzuweisen, dass man kein Geld hat! Wieder einmal einer dieser Widersprüche in der Gesetzgebung, den man nur mit einem verschmitzen Grinsen und einem unverständlichen Kopfschütteln abtun konnte. Jetzt musste ich irgendwo CHF 1’800.- auftreiben oder nach einer anderen Lösung suchen. Und wer sucht der findet. Durch intensive Recherchen, stiess ich auf das Thema „Teilerlass“. Die Idee dabei war, allen Schuldnern eine Aufstellung meiner jetzigen und künftigen Finanzen zu präsentieren, um ihnen aufzuzeigen, wieviel sie wann noch an Rückzahlungen zu erwarten hatten. Im Gegenzug musste ich ihnen eine Alternative bei einer sofortigen Teil-Rückzahlung anbieten. Anders gesagt, entweder die Schuldner hatten für die nächsten Jahre weiterhin nur einen Schuldschein im Buchhaltungs-Ordner, ohne jeglichen Gegenwert in der Hand oder ich würde sofort einen Teilbetrag bezahlen und dafür würden sie mir den Rest erlassen. Ich rechnete also aus, was ich, natürlich nur mit Hilfe Dritter, an Geld aufbringen konnte. Der Betrag lag im besten Fall bei CHF 10’000.-. Im Vergleich dazu schuldete ich dem Gericht noch etwa CHF 35’000.- und der Bank noch CHF 14’000.-. Das waren nur gerade mal 20% des geschuldeten Betrages. Nicht eingerechnet waren die familiären Schulden, die ich dabei ganz zurück stellen musste. Ich versuchte mein Glück und stellte ein Gesuch bei der Bank und beim Obergericht. Die Bank lehnte sofort ab. Sie wollten lieber den Schuldschein im Ordner, als ein Teilbetrag in der Kasse. Das Obergericht war bereit zu einer Lösung. Einzig der gebotene Betrag war ihnen zu gering. Wollte ich eine Einigung erzielen, musste ich mehr als das Doppelte bieten. Da die Bank mein angebotenes Geld nicht wollte, addierte ich diesen Betrag dem Gericht zu. Für den Rest, bot ich ihnen einen Abzahlung innert den nächsten 5 Monaten. Der Deal hätte klappen können, wäre da nicht wieder einmal Penise gewesen. Das Obergericht stellte plötzlich fest, dass noch gar kein Abschluss in unserem Verfahren stattgefunden hatte. Das Bezirksgericht wartete noch immer auf den Bescheid des Sozialversicherungsgericht, betreffend den Pensionskassen-Leistungen. Dieses Verfahren war noch immer hängig, weil Penise falsche Angaben über ihr wahres Pensionskassen-Guthaben gemacht hatte. Dadurch wusste das Obergericht wiederum nicht, wie hoch die definitiven Kosten waren. Und so konnten sie auch mein Angebot noch nicht gutheissen. Ich stand also wieder einmal unter Einfluss von Penises Machenschaften und musste weitere Monate warten. Am Ende erhielt ich dann doch die Zusage, bei welcher sie mir die Rückzahlung um CHF 20’000.- reduzierten.

Das Fazit Einfach ausgedrückt ging es in diesem Rosenkrieg um „Geld gegen Liebe“! Rekapitulieren wir einmal das Ausmass dieses Irrsinns. Ich bot damals Penise für ein gemeinsames Sorgerecht einen monatlichen Alimentenbetrag von CHF 3’000.- plus Kinderzulage, zusätzlich einen durchschnittlichen Lohn von CHF 3’000.-, eine weitere Arbeits- und Lohnerhöhung von CHF 1’000.-, Kündigungsschutz für mindestens 1,5 Jahre und ein Auto, im Wert von zirka CHF 30’000.-. Ich rechnete damit, Penise noch für 8 Jahre die Frauenalimente und für 12 Jahre die Kinderalimente zahlen zu müssen. Alleine dafür, hätte sie ca. CHF 350’000.- erhalten. Penise konnte jedoch nicht genug kriegen und wollte alles. Sie wollte Tobin für sich alleine und sie wollte noch mehr Geld. Dafür war sie bereit zu kämpfen, koste es was es wolle. Ich wiederum wollte ohne gemeinsames Sorgerecht keine weiteren Zugeständnisse machen. Dafür musste ich drei Jahre an niederträchtigstem Kriegsgebaren über mich ergehen lassen, zusammen mit meinen Anwälten insgesamt 5000 Seiten Dokumente produzieren und über 1000 Arbeitsstunden investieren. Vermutlich war bei der Gegenseite die Dokumentenmenge etwas kleiner, jedoch der Stundenaufwand mindestens so hoch. Obwohl ich vieles selber machte, entstanden bei mir Kosten von insgesamt CHF 52’000.-, davon wurden mir CHF 20’000.- erlassen. Penise delegierte jede erdenkliche Arbeit an Herr Würgin. Die Kosten müssten bei ihr also beträchtlich höher gewesen sein. Vermutlich um die CHF 70’000.-. Und wenn sie nicht bereits zur Rückzahlung dieser Schuld verpflichtet wurde, wird sie spätestens, wenn sie das Vermögen ihrer Mutter erbt, die gesamte Schuld nachzahlen müssen. Natürlich wird bei der Summe, die sie erben wird, dieser Betrag nur nebensächlich sein. Trotzdem hätte sie es sinnvoller für die Ausbildung von Tobin eingesetzt, als es dem Staat in den Rachen zu schieben.

Unabhängig von den Anwalts- und Gerichtskosten, erhielt sie die Quittung ihrer Geldgier vom Gericht selbst. Am Ende wurden ihr die Alimente auf CHF 310’000.- gekürzt, anstatt der CHF 350’000.-, die ich ihr Anfangs angeboten hatte. Dabei musste sie auch auf den Job, den Kündigungsschutz, die Lohnerhöhung und das geschenktes Auto verzichten. Sie verlor also nochmals mindestens CHF 80’000.-. Zusammen mit den Gerichts- und Anwaltskosten, kostete sie dieses Abenteuer mindestens CHF 150’000.-. Eine stolze Summe, Miss Perfect!

Ich ersparte mir am Ende Alimentezahlungen von ca. CHF 40’000.- und ein Auto von ca. 30’000.-. Stellt man jetzt die Gerichts- und Anwaltkosten dagegen, hatte ich sogar Gewinn gemacht? Doch es standen noch weit wichtigere Themen im Raum. Der gesundheitliche Schaden war weit beträchtlicher. Das gemeinsame Sorgerecht blieb auch nur ein Wunschtraum und der Schaden, den Tobin dabei erleiden musste, liess sich in Zahlen gar nicht ausdrücken. Gewinner waren einzig und alleine die Anwälte.

Die ethische Seite Penise hatte Tobin verwehrt, die nötige Zeit mit seinem Vater verbringen zu dürfen. Mir hatte sie das Recht entzogen, meinen Teil an der Erziehung und Entwicklung von Tobin beizutragen. Damit wurde ihm eine gesunde Balance zwischen Mutter und Vater vorenthalten. Das wäre für seine Entwicklung so eminent wichtig gewesen. Ein Schaden, der nie mehr rückgängig zu machen ist. Ein Leid, das mit Sicherheit Auswirkungen auf Tobins künftiges Leben haben wird. Danke vielmals, Penise…!

Doch wie heisst es so schön? Es braucht immer zwei dazu. Da war nicht nur Penise, die abgesehen von ihrer Boshaftigkeit und Unehrlichkeit auch jeglichen Realitätssinn verloren hatte. Auch ich hatte das Meinige dazu beigetragen. Ich hatte mich schliesslich für den Kampf entschieden. Allerdings musste ich feststellen, hätte ich einfach aufgegeben und alles über mich ergehen lassen, hätte ich wahrscheinlich auch dieses Buch nie geschrieben. Ich hätte mir wahrscheinlich „die Kugel gegeben“ oder wäre möglicherweise „Amok“ gelaufen. Wer weiss…

Das Politikum An diesem Drama waren jedoch noch weitere Akteure beteiligt. Verstärkt wurde das ganze Elend durch das engstirnige Verhalten des Herrn Würgin. Sein Verhalten war wiederum nur möglich, weil die Damen und Herren Richter so etwas überhaupt zulassen. Diese wiederum, unterliegen der Gesetzgebung dieses Landes. Eine Gesetzgebung, welche die Vaterrolle als minderwertig betrachtet, so nach dem Motto „zahle und halte die Klappe“. Ausserdem fehlt auch eine Regelung, die verhindert hätte, dass ein unbescholtener Bürger während fast dreier Jahre weit unter dem Existenzminimum vegetieren muss. Dieses Scheidungsrecht befand sich trotz Überarbeitung noch immer in der Steinzeit. Ein wahrlich ärmliches Zeugnis für das Rechtsgefüge dieses Landes. Das moderne Eherecht wurde durch dem Grundsatz geprägt: „Gleiche Rechte und gleiche Pflichten“. Wieso gilt dieser Grundsatz nicht auch beim Scheidungsrecht? Die Maxime lautet hier, „heiraten“ mit gleichen Rechten, „scheiden“ ohne Gleichberechtigung!

Die Erfahrung hat mich eines gelehrt: „RECHT“ hat nichts mit „GERECHT“ zu tun!

Das alles mag aus der Warte eines frustrierten Mannes, leicht gefärbt wirken. Trotz alledem was ich erlebt hatte, hat sich bei mir nie eine Aversion gegen Frauen gebildet. Allzu oft, habe ich auch von Ungerechtigkeiten gegen Frauen gehört. Diese Verhaltensweise habe ich jederzeit strengstens verurteilt. Doch in diesen Fällen habe ich nie erlebt, dass das Gesetz oder die Gesetzeshüter mitverantwortlich waren. Da war es meist der Mann, der seine Exfrau ausbeutete und diese sich nicht zu wehren wusste oder wollte. Von der Rechtslage her gesehen, hätten die Frauen ohne weiteres ihr Recht erkämpfen können. Doch nicht jede Frau geht dabei bis ans Äusserste oder darüber hinaus.

Die Zukunft Solche Erlebnisse prägen einen, für den Rest seines Lebens. Trotz alledem versuchte ich das Beste daraus zu machen. Ich konzentrierte mich wieder voll auf meine Arbeit und versuchte die Existenz GmbH auf Vordermann zu bringen. Ich suchte einen Geschäftspartner, der den Verkauf ankurbeln konnte und sich finanziell an der Firma beteiligen wollte. So konnte ich mich wieder auf die strategischen Belange und auf die Entwicklung neuer Behandlungsmethoden konzentrieren. Mit viel Engagement und Herzblut, würde die Firma wieder gesunden können.

Für Tobin wollte ich, dass er in einer guten Atmosphäre heranwächst. Während der wenigen Zeit, die ich mit ihm verbringen durfte, wollte ich ein guter Vater sein. Er sollte mit Liebe, Respekt und Ehrlichkeit erzogen werden. Es war mir wichtig, dass er erkennen konnte, dass sich Lug und Betrug letzten Endes nie auszahlen.

Mit Karin hatte ich das grösste Los gezogen. Ohne sie, hätte ich diese schwere Zeit wohl kaum durchgestanden. So tragisch dieser Alptraum auch war, letzten Endes schweisste es uns zusammen und unsere Liebe wurde dadurch noch stärker. Jetzt endlich konnten wir anfangen, unsere Zukunft zu planen.

Die Antwort Am Anfang meiner Erzählung stellte ich die Frage, für wen diese Geschichte von Nutzen sein könnte. Männer vor der Heirat? Ehepaare vor der Scheidung? Zur Selbst-Therapie? Ja, diese Gründe mögen alle eine Relevanz haben. In Tat und Wahrheit hatte ich panische Angst davor, dass Penise durch ihre Manipulationsversuche, mir Tobin entfremden würde und ich ihn verlieren könnte. Wären alle Stricke gerissen, wäre diesem Buch meine letzte Hoffnung gewesen, das Geschehene ins rechte Licht zu rücken. Tobin hätte dann spätestens als junger Mann die Chance gehabt, diese Geschichte zu lesen und das Geschehene besser zu verstehen. Am meisten erhoffte ich mir, dass er erkennen konnte, wie sehr ich ihn lieb habe.

Mein allerliebster Tobin, diese Geschichte soll Dir zeigen was passiert, wenn man Untreue und Egoismus vor Vernunft und Grossmut stellt. Ich widme Dir dieses Buch, in der Hoffnung, dass Du es in Deinem Leben einmal besser machen wirst…

Nachtrag Als ich dieses Buch, kurz vor der Fertigstellung, einer kleinen Gruppe offen legte, machte mich ein Leser auf eine Persönlichkeitsstörung, namens „Borderline-Syndrom“, aufmerksam. Als Fachmann war er überzeugt, dass diese Abnormität vieles im Verhalten von Penise erklärt. Keineswegs entschuldigte es jedoch das tief verankerte, egoistische und bösartige Verhalten von ihr.

Darüber neugierig geworden, erkundigte ich mich in Fachkreisen über die genaue Diagnose dieser Störung. Was ich da vernahm, war erschreckend. So ziemlich jedes Symptom entsprach genau dem Verhalten von Penise. Sie war schlechthin ein Musterbeispiel und gehörte zweifellos zu den Schwerstgestörten.

Die Borderline-Persönlichkeitsstörung (abgekürzt BPS), ist eine psychologische und psychiatrische Diagnose. Sie gehört zu den am häufigsten diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen. Bei einer solchen Störung sind bestimmte Bereiche von Gefühlen, des Denkens und des Handelns beeinträchtigt, was sich durch negatives und teilweise paradox wirkendes Verhalten in zwischenmenschlichen Beziehungen sowie im gestörten Verhältnis zu sich selbst äussert. In der Psychotraumatologie zählt man das Symptombild zu den komplexen posttraumatischen Belastungsstörungen. Mindestens fünf der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein, wenn von einer solchen Störung gesprochen wird: 1. Starkes Bemühen, tatsächliches oder vermutetes Verlassenwerden zu vermeiden. 2. Ein Muster instabiler, aber intensiver zwischenmenschlicher Beziehungen, das durch einen Wechsel zwischen den Extremen der Idealisierung und Entwertung gekennzeichnet ist. 3. Identitätsstörung: ausgeprägte und andauernde Instabilität des Selbstbildes oder der Selbstwahrnehmung. 4. Impulsivität in mindestens zwei potentiell selbstschädigenden Bereichen (z.B. Geldausgeben, Sexualität, Substanzmissbrauch). 5. Wiederholte suizidale Handlungen, Selbstmordandeutungen oder -drohungen oder Selbstverletzungsverhalten. 6. Affektive Instabilität infolge einer ausgeprägten Reaktivität der Stimmung (z.B. hochgradige episodische Dysphorie, Reizbarkeit oder Angst, wobei diese Verstimmungen gewöhnlich nur einige Stunden andauern). 7. Chronische Gefühle von Leere. 8. Unangemessene, heftige Wut oder Schwierigkeiten, die Wut zu kontrollieren, (z.B. häufige Wutausbrüche, wiederholte körperliche Auseinandersetzungen). 9. Vorübergehende, durch Belastungen ausgelöste paranoide Vorstellungen oder schwere dissoziative Symptome. Im ICD, dem Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO), ist die Borderline-Persönlichkeitsstörung eine Unterform der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung: Beim Borderline-Typus sind das eigene Selbstbild und das Beziehungsverhalten schwerer beeinträchtigt. Zirka ein Prozent der Menschen sind davon betroffen. Dabei variieren die Schweregrade resp. die Ausprägungsgrade der Störung deutlich. Die BPS wird bis zu 75 Prozent bei weiblichen Patienten diagnostiziert. BPS-Betroffene weisen charakteristische dichotome Denkmuster auf, die auch als „Schwarz-Weiß-Denken“ bezeichnet werden. Analog bestehen Muster von wechselnder Idealisierung und Entwertung bestimmter Mitmenschen. Es gelingt ihnen selten, von emotional bedeutsamen Menschen eine konstante Vorstellung zu behalten. Das Selbstbild wechselt zwischen Minderwertigkeit und Omnipotenz-Phantasien (respektive Größenwahn). Alle diese Denkmuster werden mit zwei Dingen charakterisiert: Erstens als „spaltende Denkvorgänge“, zweitens als „primitive“ Denkvorgänge. Des Weiteren können kurzzeitige paranoide Vorstellungen und Halluzinationen auftreten. Daneben sind Borderline-Persönlichkeiten auch in der Lage, ganz normal wie jeder andere Mensch zu denken. Durch die extreme Gefühlslage kann es zu impulsiven Verhaltensweisen kommen, speziell bei Kränkung oder vermeintlicher Kränkung, sowie in sozial kritischen Situationen. Unabhängig von diesen Aspekten kann es vorkommen, dass Betroffene sonderbare bis exzentrische Verhaltensmuster an den Tag legen. In einigen Fällen weisen BPS-Betroffene ein Muster an häufig wechselnden Sozialkontakten und/oder Sozialkreisen auf. Auch im sexuellen Bereich kann es zu krankhaft bedingtem abnormen und/oder riskantem Verhalten kommen. Manipulatives Verhalten und Kontrollzwang sind weitere Merkmale, die sich in verschiedenen Bereichen wieder finden. Dadurch werden manchmal nahe stehende Menschen in diese Denkmuster hinein gezwängt, was sich sehr belastend auf die Beziehungen auswirken kann. Beziehungen haben eine große Bedeutung für Betroffene, sie sind jedoch beziehungsgestört. Bei Partnerschaften wirken die negativen Impulse oft verheerend. So kann es durchaus vorkommen, dass die Partner geschädigt aus solch einer Beziehung herausgehen. In manchen Fällen werden die Beziehungspartner so stark belastet, dass sie nach längerer Zeit selber psychologische Unterstützung benötigen. Es besteht breite Einstimmigkeit darüber, dass wesentliche Grundsteine der BPS schon in der frühen Kindheit gelegt werden. Ungünstige Umweltbedingungen im Kindesalter wie sexueller Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalterfahrungen tragen zur Entwicklung der Borderline-Persönlichkeitsstörung bei. Bis 90 Prozent der BPS-Patienten geben an, schwere Traumata erlitten zu haben, dabei am häufigsten sexuelle und/oder körperliche Misshandlungen in der Kindheit. Bei der Restgruppe kann davon ausgegangen werden, dass sie derart schwere Traumata erlebt haben, dass sie aus der Erinnerung gelöscht wurden. Zudem wirken sie in der frühen Kindheit am schwersten, was sich ebenfalls nicht mehr erinnern lässt.

ENDE?

–> wer dachte, damit sei der Alptraum zu Ende, muss ich enttäuschen…

Demnächst folgt das neue Buch „Alptraum Scheidung 2“.

(Ende)

Aussender: DM-Pressestelle Ansprechpartner: DM-Pressestelle Tel.: 0041/(0)43 366 06 66 Website: www.alptraum-scheidung.ch