Maßnahmenvollzug: Kinder, Freiheit, Gesundheit, Menschenwürde – alles weg: Der Fall Samanta, Teil 4 (A)

Wien (pts020/01.10.2018/12:05) – Dieser Bericht* des Vereins VICTIMS MISSION über Samanta gliedert sich in sechs Abschnitte (Zitate sind gekennzeichnet): 1. Einleitung 2. Samantas Kinder berichten ihrer Mutter von sexuellem Missbrauch außer Haus 3. Festnahme, Gutachten, Urteil 4. Berufsverbot für den Rechtsanwalt 5. Samanta im Maßnahmenvollzug 6. Bitte um Hilfe

1. Einleitung: Samanta ist gebürtige Polin und liebevolle Mutter zweier Kinder. Sieben Jahre lang arbeitete sie als Diplomkrankenschwester in Wien, hat die österr. Staatsbürgerschaft erhalten. Eines Tages erzählen ihr die Kinder, dass sie sexuelle Gewalt außer Haus erlitten haben. Samanta sucht Hilfe bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. Daraufhin nimmt ihr das Jugendamt die Kinder weg. Ihr wird Gewalttätigkeit unterstellt, sie wird nach § 21/1 Strafgesetzbuch zur „Maßnahme“ verurteilt.

Samantas Mutter stirbt aus Gram über das, was ihrer Tochter angetan wird, Ende September 2018.

Der Gesetzestext: § 21 StGB. Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher StGB – Strafgesetzbuch. Begeht jemand eine Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, und kann er nur deshalb nicht bestraft werden, weil er sie unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) begangen hat, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, so hat ihn das Gericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, wenn nach seiner Person, nach seinem Zustand und nach der Art der Tat zu befürchten ist, daß er sonst unter dem Einfluß seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen werde ( https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/21 bzw. https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/11 )

Zitat aus „Staatsgewalt“ (4) von Katharina Rueprecht und Bernd-Christian Funk (Seite 30): „Der Unterschied dieser Einweisung zur ‚Maßnahme‘ im Sinne des Strafgesetzbuches liegt in der Dauer. Einweisung nach Unterbringungsgesetz dauert in der Regel einige Wochen, die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher viele Jahre bis lebenslang.“

Während Kinderschänder von österreichischen Gerichten milde Strafen oder eher einen Freispruch erhalten (1), wird Samanta buchstäblich ausgelöscht. „In dubio pro reo“ (2) gilt offensichtlich für Kindervergewaltiger jedoch nicht für eine Mutter, die das Schlimmste erlitten hat: Ihr wurden ihre kleinen Kinder vom Jugendamt geraubt. Die Kindesabnahme leitet die Vertuschung des Kindesmissbrauchs ein, die Unterbringung der einzigen Zeugin im Forensik-Gulag vollendet diese.

Früher holten die Nazis Kinder zwecks Arisierung aus Polen. Heute holt man Kinder vor Ort. Die Historikerin Ines Hopfer-Pfister sagt hierzu: „Ich kann vor allem für Polen sprechen, wo die Kinder in großem Stil verschleppt und eingedeutscht wurden … Auf der Grundlage der Akten der Nürnberger Nachfolgeprozesse, in denen die Verschleppung von Kindern ein Anklagepunkt war, sowie zeitgenössischer Dokumente, die ich in deutschen und polnischen Archiven gefunden habe, kann man von etwa 20.000 Kindern ausgehen. “ (10)

2. Samantas Kinder berichten ihrer Mutter von sexuellem Missbrauch außer Haus: Samantas minderjährige Kinder, die 8-jährige Vera** und der 6-jährige Erik**, lieben ihre Mama über alles, und Samanta liebt ihre Kinder über alles. Ihre helle Wohnung ist geräumig, sauber, eine Wohlfühloase.

Sobald Samanta den sex. Kindesmissbrauch berichtet, geht das Jugendamt gegen sie vor: Es veranlasst ihre zwangsweise Einweisung in die Psychiatrie. Samanta wird für schizophren erklärt, sie sei eine Gefahr für ihre Kinder. Eine Freundin sagt hierüber: „Den Befund, dass sie geistig gesund war, habe ich gelesen. Es bestand keine Veranlassung, ihr die Kinder zu nehmen. Dieser Befund muss in der Klinik auffindbar sein“. „Warum werden die Opfer weggesperrt und nicht die Täter?“ fragen sich Angehörige sexuell missbrauchter Kinder. Wurden Samantas Kinder befragt? Werden sie therapeutisch betreut? Werden sie geschützt?

Das Jugendamt erwirkt eine Verfügung, dass Samanta sich nicht mehr im Bereich der Schule ihrer Kinder aufhalten darf.

3. Festnahme, Gutachten, Urteil: Richterin Mag.a S. Höpler-Salat, Schöffin M.-C. Sowinetz sowie Schöffin A. Trojan vom Landesgericht für Strafsachen Wien fällen am 2.8.2017 das Urteil***. Darin wird auf den Seiten 2 und 3 über Samanta festgehalten: “ [ N.N. ] hat … versucht (§ 15 StGB) unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höheren Grad beruht, nämlich einer anhaltenden paranoiden Schizophrenie I./ Polizeibeamte … mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich ihrer Wegweisung und … Festnahme, zu hindern … II./ … versuchte gegen die Polizeibeamten zu treten.“ und auf Seite 8: „Weiters zeigte die Betroffene … keine Delikts- oder Krankheitseinsicht und sprach lediglich davon, depressiv gewesen zu sein, weil ihr vor zwei Jahren die Kinder weggenommen worden sind“.

„(Versuchter) Widerstand gegen die Staatsgewalt“ und „(versuchte) schwere Körperverletzung“ wären Samanta „zuzurechnen gewesen“, wäre sie „zurechnungsfähig gewesen“, schreibt die Richterin (Seite 3, Seite 10). Die Richterin schreibt weiters, dass die Polizisten nicht verletzt wurden (Seite 10).

Wenn ein Polizist bei einer Festnahme minimal verletzt wird, etwa einen kleinen Kratzer bekommt, gesteht ihm das Gesetz eine „Schwere Körperverletzung“ zu (3), erklärt Dr. Alexander Krasser, der damalige Rechtsanwalt Samantas. Er bestätigt: „Der einzige Mensch, der verletzt wurde, ist Samanta“. Dies wurde auch diagnostiziert***. Dr. Krasser weiter: „Schon ein ‚Sich-Steif-Machen‘ erfüllt den Tatbestand ‚Widerstand gegen die Staatsgewalt‘ „. Und: „Es ist völlig lebensfremd, wenn eine normale Hausfrau, die weder Judo noch irgendeine andere Kampfsportart betreibt, von vier WEGA-Inspektoren niedergerungen worden sein soll.“ Die Polizisten mokierten sich denn auch bei der Festnahme Samantas, als sie ihre am Rücken gefesselten Hände bewegte: „Tja. Das ist jetzt Widerstand gegen die Staatsgewalt“…

Die Richterin schreibt weiters über Samanta (Seite 6): „Sie zeigt durchgehend eine wahnhafte Überzeugung, dass ihren Kindern Leid angetan und Schaden zugefügt wird …“ (nach Gutachten Dr. Dantendorfer, Seite 19).

Die altbewährte Vertuschungsstrategie ist leicht wiederzuerkennen: Den Kindern wird nicht geglaubt, der Mutter wird nicht geglaubt, nichts wird benannt, nichts wird untersucht. Die einzige Zeugin wird weggesperrt und mit Psychopharmaka zwangsbehandelt. Samanta sagt, dass sie nicht gegen die Polizeibeamten getreten und auch nicht andere ihr angelastete „schwere Gewalttaten“ begangen hat.

Die Richterin stützt ihr Urteil auf das Sachverständigen-Gutachten des Univ. Doz. Dr. Karl Dantendorfer vom 10.3.2017. Dieser stellt die Gefährlichkeitsprognose (Seite 4), dass „… die Beschuldigte einer Tätergruppe zuzuordnen ist, die ein hohes Risiko für neuerliche Gewalthandlungen ausweist“.

Richterin und Gutachter vergeuden keine Zeit auf die Ungereimtheiten, Widersprüche und falschen Feststellungen in Gutachten und Urteil. Es bleibt z.B. offen, wie es sein kann, dass eine intelligente Frau sieben Jahre lang ihren Beruf als Diplomkrankenschwester in einem großen Spital ausübt, ihre Kinder aufzieht, aber plötzlich in unzurechnungsfähigem Zustand Straftaten mit schweren Folgen begehen hätte sollen.

Dr. Krasser stellt die Frage, warum Schule und Jugendamt, die ja ihre schaurigen Anschuldigungen bei der Polizei zu Protokoll gaben, sich nicht an das Strafverfahren angeschlossen haben. Warum klagen „Geschädigte“ ihre Rechte nicht ein?

Auch Folgendes wirft Fragen auf. Auf Seite 16 des Gutachtens liest man: „Frau [ N.N. ] leidet an keiner neurologischen Erkrankung, die geeignet wäre die Voraussetzungen des § 11 StGB zu erfüllen.“ (11) Auf Seite 17 ist zu lesen: „Aus medizinisch-gutachterlicher Sicht ist vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 11 StGB zu allen verfahrensgegenständlichen Vorfallszeitpunkten auszugehen.“

Rueprecht und Funk schreiben in ihrer Studie „Staatsgewalt. Die Schattenseiten des Rechtsstaates“ (4) auf Seite 38: „Die aus den Untersuchungen abgeleiteten Prognosen – ‚Die mit größter Wahrscheinlichkeit vorliegende paranoide Schizophrenie stellt … eine hohe Gefährlichkeit dar. Die Kriminalprognose ist daher … besonders ungünstig und es ist zu befürchten, dass Herr (…) (weitere) gerichtlich strafbare Handlungen mit schweren Folgen begehen würde.‘ – haben ungefähr den gleichen Wert wie Kaffeesudlesen oder Kartenaufschlagen.“

„Es sind Fälle wie die des Gustl Mollath oder eklatante Fehlurteile wie das zum Leh­rer Horst Arnold, die Zweifel am System der forensischen Gutachten säen: Arnold saß Jahre wegen Ver­gewaltigung im Knast, um später wegen erwiesener Unschuld freige­sprochen zu werden. Der Gutachter hatte dem Unschuldigen attestiert, dass auch in Zukunft Straftaten von ihm zu erwarten seien. Arnold ist inzwischen tot, seine Existenz wurde vernichtet, sein Gut­ach­ter darf aber weiterhin über fremde Schicksale entscheiden. (12)

Gerhard Strate beschreibt in seiner Studie „Der Fall Mollath. Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“ (5) die „unheilvolle Allianz“ zwischen Gericht und forensischer Psychiatrie. Gustl Mollath hat die gleichen Diagnosen wie Samanta: Schizophrenie und Wahn.

“ ‚Schizophrenie‘ ist ein strategisches Etikett, wie es ‚Jude‘ im Nazi-Deutschland war … (6) „In seinem Buch Schizophrenia – The Sacred Symbol of Psychiatry [ Schizophrenie – Das Heilige Symbol der Psychiatrie ] sagt Psychiatrieprofessor Thomas S. Szasz, M.D. „Es gibt, kurz gesagt, so etwas wie Schizophrenie gar nicht“ (Syracuse University Press, 1988, S. 191).“ (6)(2. Link, 2. Abs.)

4. Berufsverbot für den Rechtsanwalt: Dr. Alexander Krasser, ein Menschenrechtsanwalt, erhält per 13.8.2018 Berufsverbot (7). Der 13.8.2018 ist auch jener Tag, an welchem Samanta die jährliche Anhörung vor Gericht hatte. Das Berufsverbot war für 1.9.2018 avisiert, wurde aber in einer Nacht- und Nebelaktion kurzfristig vorgezogen auf den 13.8.2018, sodass Samanta vor Gericht unvertreten war.

Dr. Krasser hat sehr viele Eltern vertreten, deren Kinder ungerechtfertigt in staatliche Obhut genommen wurden.

Es wird eine Postsperre über Dr. Krasser verhängt, ohne richterlichen Beschluss. Er erhält weder seine Gerichtspost, noch Briefe seiner Mandanten, auch nicht seine Privatpost: „Ich konnte und kann Fristen nicht einhalten“ stellt er fest und fragt sich: „Wer hat an meiner Post so großes Interesse, dass 1. die Post überhaupt unterdrückt wird, 2. sie mit einem falschen Eingangsstempel versehen wird, um Gefahr zu laufen, Fristen zu versäumen, 3. nur Bestandteile von Postsendungen nach Gutdünken des Kommissärs herausgegeben werden, oder 4. offensichtlich meine Privatpost auf einer fremden PC-Anlage, nicht auf der des Kommissärs, gescant wird? Stehe ich unter Terrorverdacht? Es kann nur mit meinen Causen zu tun haben!“ Seine Fragen an den Kammer-Kommissär nach seiner Post, sein Antrag auf Aufhebung der Postsperre sowie sein Antrag auf Emeritierung bleiben unbeantwortet. Er wird ausgegrenzt, isoliert, gedemütigt, entmündigt – so wie die ungerechtfertigt abgenommenen Kinder, die ungerechtfertigt Besachwalteten, die ungerechtfertigt Verurteilten.

5. Samanta im Maßnahmenvollzug: „In den sogenannten Maßnahmenvollzug kommt, wer unter dem ‚Einfluss einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad‘ eine Tat begeht, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist. Das im Urteil ausgesprochene Strafausmaß kann wesentlich geringer sein, so genügen etwa sechs Monate oder sogar eine bedingt ausgesprochene Strafe. Der österreichische Maßnahmenvollzug ist zeitlich unbegrenzt . (Katharina Rueprecht)(13)(4)

Das ca 2000 m2 große Areal des Landesklinikums Mauer beeindruckt mit weitläufigen Parks samt altem Baumbestand, Teichanlage, eigener Kirche, Festsaal sowie Stil-Pavillons. Eine derart teure Anlage ruft nach höchstmöglicher Auslastung, um gewinnbringend betrieben werden zu können. Die feudale Anlage ist mit Stacheldrahtzäunen und Überwachungsanlagen ausgestattet. Man sieht kreidebleiche Menschen in gebeugter Haltung, sich mühsam fortbewegende Rollstuhlfahrer oder Menschen mit völlig verschwollenem Gesicht. „Die Forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Begutachtung, der Behandlung und mit der Unterbringung von psychisch kranken Straftätern befasst.“ (8)

Die kleine vergitterte Terrasse in einem der Pavillons, die Samanta betreten darf, weist einen weichen Bodenbelag auf, der einen stinkenden Plastikgeruch verbreitet. Ein Bewegungsmelder in ihrem Zweibettzimmer lässt bei jeder Bewegung im Bett das elektrische Licht aufflammen. Samanta wird mit Psychopharmaka zwangsbehandelt.

Was in Österreich Maßnahmenvollzug genannt wird, heißt in Deutschland „Maßregelvollzug“. Gustl Mollath, dessen Anwalt Gerhard Strate das Buch „Der Fall Mollath“ geschrieben hat (5), beschreibt die Zwangsbehandlung so (Seite 184): „… Die Hilfeschreie, das Wimmern, das Bitten werde ich nie vergessen. Ich bin hier perversen Monstern ausgeliefert! Maßregelvollzug ist Folter pur! … Keinen Hund dressiert man so, wie man sich hier anmaßt, mit Menschen umgehen zu dürfen…“. Rechtsanwalt Strate schreibt (Seite 181): „Wer aufgrund eines Urteils … in die Forensik eingewiesen wird, hat damit faktisch den Anschluss an das Rechtssystem verloren. Wiedererlangen kann der Unglückliche ihn nur durch eilfertige Kooperationsbereitschaft mit den Ärzten und demonstrative Krankheitseinsicht. Wem diese Art der Verlogenheit wesensfremd ist, wer auf seinen Rechten besteht, statt willfährig die ihm verschriebenen Psychopharmaka zu konsumieren und seine Therapeuten mit einem dankbaren Lächeln zu belohnen, hat schlechte Karten, jemals wieder in Freiheit zu gelangen.“

Um in Österreich eine Chance zu haben herauszukommen, muss man durch Erfüllen der Auflagen Stufe 6 erreichen. Man beginnt mit Stufe 0. Samanta war schon in einer höheren Stufe und wurde auf Stufe 0 zurückgestuft, nachdem Dr. Krasser sie besucht hat, und der Verein SIM (9) angerufen hatte. Samanta hat gegen keine Auflagen verstoßen. Allein wegen der Kontaktaufnahme von außen wird sie sanktioniert. Das Durchlaufen der Stufen ist die einzige Hoffnung von Maßnahmehäftlingen.

Samanta ist als gebürtige Polin katholisch erzogen und sucht Trost im Gebet. Es ist ihr ja nichts geblieben als „zu hoffen und zu beten“! Es wird ihr ein „religiöser Wahn“ bescheinigt. Samanta darf ab August 2018 nur noch von ihren Geschwistern und vom Anstaltspfarrer besucht werden. Die Forensiker wissen, dass Samantas Geschwister im Ausland leben. Die in Österreich wohnhaften Freunde dürfen Samanta nicht mehr besuchen. Bleibt als einziger Besucher der Pfarrer…

Samanta hatte Phasen, wo sie durch die Zwangsbehandlung einige Male am Tag das Bewusstsein verlor. Die Menstruation blieb aus. Ihr Sehvermögen lässt nach. Sie hat Schmerzen. Sie klagt nicht. Sie muss Kooperationsbereitschaft zeigen.

Fortsetzung folgt in Teil 4 (B)…

6. Bitte um Hilfe Neue Anwälte und Gutachter kosten Geld. Daher wird um eine Spende für die dringend notwendige Verteidigung Samantas gebeten. Jeder noch so kleine Betrag zählt: Spendenkonto HYPO TIROL BANK Kennwort: Samanta IBAN: AT83 5700 0300 5550 9732, BIC: HYPTAT22

Hintergrund:

*… ist Teil 4 der Publikationsreihe „Der schmutzige Krieg gegen Kinder in Europa, Psychologische Kriegsführung zur Destabilisierung der Gesellschaft“

**Name geändert

***Dokumente liegen vor

(1) https://www.vienna.at/prozess-um-vergewaltigung-einer-15-jaehrigen-freispruch-fuer-beide-angeklagten/5725700 http://www.heute.at/oesterreich/niederoesterreich/story/Vergewaltigung-Tulln-Freispruch-Opfer-Anwalt-Ewald-Stadler-Fuer-Maedchen-ein-Drama-54383145

(2) Im Zweifel für den Angeklagten: https://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo

(3) § 84/2 StGB: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40177255

(4) https://massnahmenvollzug.com/2016/06/26/staatsgewalt-jetzt-lieferbar https://www.amazon.de/Staatsgewalt-Schattenseiten-Rechtsstaats-Katharina-Rueprecht/dp/3854853092

(5) https://www.ofv.ch/sachbuch/detail/der-fall-mollath/101149/

(6) https://www.die-bpe.de/fiktive_wissenschaft/zitat_szasz.htm – http://www.antipsychiatry.org/ge-schiz.htm Praktisch alle Schriften, die Szasz seit dem Mythos der Geisteskrankheit veröffentlicht hat, kreisen um das Thema einer „Psychotherapie mit menschlichem Antlitz“ und sind der Kritik an jenen psychiatrischen und psychotherapeutischen Praktiken gewidmet, in denen die Entmündigung und Bevormundung des einzelnen durch eine obrigkeitlich organisierte und handelnde Ärzteschaft betrieben wird: https://www.foucault.de/szasz.html # biographischer%20Hinweis

(7) https://www.rakwien.at/?seite=downloadsPublic

(8) https://de.wikipedia.org/wiki/Forensische_Psychiatrie

(9) https://massnahmenvollzug.com – https://www.plattform-mnvz.at

(10) http://www.pragerzeitung.cz/index.php/home/gesellschaft/16896-das-traurige-ist-dass-die-eindeutschungfunktioniert-hat

(11) https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/11

(12) http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/arztliche-meinungen-zu-gustl-mollath

(13) http://www.victimsmission.com/2013/10

Ansprechpartner: Markus Drechsler E-Mail: Markus.drechsler@massnahmenvollzug.net Tel.: 0043 664 6468574 Web: https://massnahmenvollzug.com Web: https://massnahmenvollzug.com/tag/markus-drechsler

Sissi Kammerlander https://www.victimsmission.com E-Mail: elisa_zen@hotmail.com Tel.: 0043 676 7807229

Dr. Alexander Krasser E-Mail: office@krasser.co.at Tel.: 0043 1 51281680

(Ende)

Aussender: Verein VICTIMS MISSION Ansprechpartner: Sissi Kammerlander Tel.: +43 676 7807229 E-Mail: info@victimsmission.com Website: www.victimsmission.com