Der Fall Nathalie: Staatsanwalt und KESB – gemeinsamer Angriff auf Mutter und Kind?

Basel/Solothurn/Dornach (pts036/22.11.2021/17:30) – Das heute 9-jährige Mädchen Nathalie* berichtete, satanisch-rituellen Missbrauch erlebt zu haben (1).

1. Der „Fall Nathalie“ ist international bekannt:

Ein deutscher ehemaliger Generalstabsoffizier, der das deutsche Kommando „Spezialkräfte (KSK) in Calw 1996 mit aufgebaut und 1998 den ersten serbischen Kriegsverbrechter zum Internationalen Gerichtshof nach Den Haag gebracht hat, ist im Besitz aller nötigen Informationen zum „Fall Nathalie“, die er notariell hinterlegt hat. Sollte Nathalie, ihrer Mutter, dem deutschen Oberst oder anderen Unterstützern Nathalies etwas zustoßen, werden diese Informationen automatisch veröffentlicht werden.

Da dieser deutsche Oberst im dienstlichen Auftrag früher eng mit dem Deutschen Nachrichtendienst, dem Auswärtigen Amt und Polizei wie GSG 9, SEKs und MEKs zusammengearbeitet hat, kennt er deren Vorgehensweise; er kennt auch rechtswidrige Arbeitsweisen, um eine „persona non grata“ mundtot zu machen, sehr genau.

Englischsprachige Berichte können von der Redaktion angefordert werden.

2. Tatverdacht gegen Nathalies Mutter, Strafverfahren wegen „Freiheitsberaubung und Entführung“:

Am 16.11.2021 verschaffen sich acht Beamte der Strafverfolgungsbehörde Solothurn Zugang zur Wohnung von Nathalies Familie. Staatsanwalt Jan Gutzwiller (2) leitet die unangekündigte Hausdurchsuchung. Die acht Beamten durchsuchen gründlich – Müll, Unterwäsche, alles. Nehmen die vielen fallrelevanten Dokumente, Computer, Handy und andere Dinge mit.

Die anwesenden Kinder, darunter Nathalie, sind verängstigt. Weinen stundenlang. Schreien aus Angst. Nathalie fragt die ganze Zeit, wo ihre Mami ist und wann sie wieder heim kommt.

Nathalies Mutter wird in einem engen Zwinger eines Kastenwagens ins Gefängnis Solothurn gebracht, wie „ein Hund hinter Gittern“. Auf ihre Platzangst wird keine Rücksicht genommen. Im Gefängnis muss sie sich unter Aufsicht nackt ausziehen. Sie erhält eine dünne Gefängniskluft ohne Unterwäsche. Wird schikaniert. Erhält ein Stück hartes Brot. Muss um Wasser betteln. Im fensterlosen Kellerverlies liegt sie auf einer dünnen Matte. Kein Kissen. Die dünne Decke hilft nicht, ihren vor Kälte schlotternden Körper zu beruhigen. Nur ein stinkendes Plumpsklo. Keine Dusche. Kein Wasser. Platzangst. Schmerzen. Die ganze Nacht kein Schlaf. Staatsanwalt Raphael Stüdi (3) verhört sie am folgenden Tag mehrere Stunden lang. Auch da hört das Schlottern ihres Körpers nicht auf. Nach über 24 Stunden Horror darf sie nach Hause gehen.

Warum wurde Nathalies Mutter überhaupt wegen „Freiheitsberaubung und Entführung“ strafrechtlich verfolgt? Sie hat niemandem die Freiheit geraubt und auch niemanden entführt und solches auch nicht geplant. Nicht ansatzweise. In keinerlei Hinsicht. Diese Aktion der Staatsanwaltschaft Solothurn lässt sich wohl einordnen unter „Zermürbungstaktik“ im „Krieg der Elite“ gegen sie. Was nicht in die Vorstellungswelt dieser Elite passt, ist die Seelenstärke, das Verantwortungsbewusstsein und die absolute Integrität von Nathalies Mutter. Nein. Sie ist nicht korrumpierbar und auch nicht korrumpiert. Sie ist nicht kompromittierbar und auch nicht kompromittiert.

Warum kam Nathalies Vater, der mutmaßliche Kinderschänder, im Zuge seines Strafverfahrens NIE in U-Haft?

Ist er unabkömmlich bei den Satansritualen im Untergrund und dem vorangegangenen Kinderhandel?

Beim Verhör soll auch ein weibliches Mitglied der Familie Thomann anwesend gewesen sein.

3. Rechtsanwältin Dr. Melania Lupi Thomann, Prozessbeiständin bzw. Kindsvertreterin:

Die KESB setzt Ende 2019 Rechtsanwältin Dr. Melania Lupi Thomann als Prozessbeiständin für Nathalie ein.**Die Anwältin ist jetzt also Kindsvertreterin im Strafverfahren wegen sexueller Handlungen gegen den Kindsvater. Am 8.1.2020 informiert Dr. Lupi Thomann Nathalies Mutter darüber, dass eine polizeiliche Befragung des Kindes ansteht**und schreibt der Mutter: „Sie selber können der Befragung nicht folgen, sondern warten im Empfangsraum“. Weiters bringt Dr. Lupi Thomann ihre Befürchtung zum Ausdruck, die Mutter könne ihre minderjährige Tochter beeinflussen, und empfiehlt der Mutter daher „… dringend, bis zur Befragung nicht mit [ Nathalie ] über die Vorfälle zu sprechen“.

Im Sommer 2020 schreibt Dr. Lupi Thomann an Vanessa Moretti (KESB) und in Kopie an Staatsanwalt Ralph Müller folgendes Email**(Zitat):

„Ich hatte gestern Nachmittag telefonischen Kontakt mit Rechtsanwalt [ A.J. ] , dem Strafverteidiger des Kv. [ Anm.: Kindsvater ] . Er und der Kv haben sich überlegt, selber mit einer Beschwerde an den Presserat zu gelangen wegen der Veröffentlichung der Tonaufnahmen von [ Nathalie ] . Rechtsanwalt [ J. ] [ Anm.: und wer? ] sind übereingekommen, dass es sinnvoller ist, wenn die Beschwerde durch die Kindsvertreterin eingereicht wird. Wenn der Kv dies tut, wäre damit zu rechnen, dass der betreffende Journalist schreibt, dieser wolle mit der Beschwerde von seinen eigenen Taten ablenken. Eine durch mich eingereichte Beschwerde beim Presserat wäre m.E. möglicherweise durch die bestehende Prozessbeistandschaft noch knapp gedeckt. Da wiederum mit Opposition von der Km [ Anm.: Kindsmutter ] und deren Entourage zu rechnen ist, fände ich es besser, wenn die KESB mich ausdrücklich ermächtigt, Beschwerde gegen den Presserat zu führen, weshalb ich Ihnen hiermit beantrage, einen entsprechenden Entscheid zu erlassen.

Rechtsanwalt [ J. ] hat auch eine Gefährdungsmeldung an die KESB thematisiert, da das Wohl von [ Nathalie ] unter der Obhut der Km nicht gewährleistet ist.

Ich habe die Meinung vertreten, dass eine solche Gefährdungsmeldung derzeit wohl nicht zu einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts gegenüber der Km führen würde, weil die [ Anm.: der? ] KESB eine sichere Grundlage hierfür fehlt. Ich fände es besser, wenn zuerst von der Staatsanwaltschaft ein Glaubhaftigkeitsgutachten in Auftrag gegeben würde. Wenn dieses erstellt ist und so ausfällt wie wir es alle annehmen (Glaubhaftigkeit ist nicht gegeben, Beeinflussung durch die Mutter oder ihr Umfeld ist sehr wahrscheinlich), dann hätte die KESB eine fundierte Handhabe um Kindesschutzmassnahmen zu erlassen.

Ich werde der Staatsanwaltschaft in Kürze einen Antrag um Erstellung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens stellen und hoffe, dass dieser Antrag zügig gutgeheissen wird und das Gutachten innert 3 Monaten vorliegt.“ (Zitat Ende)

Dr. Lupi Thomann scheint sich mit dem Anwalt des mutmaßlichen Schänders ihrer Klientin sehr gut zu verstehen. Sie korrespondiert mit ihm und tauscht Vorschläge aus, wie man den mutmaßlichen Kinderschänder aus der Schusslinie nehmen kann. Es ist kurios, dass sie mit Nathalie, ihrer Klientin, nie die Zeit hatte, ein konstruktives Gespräch zu führen.

Frau Prof. Dr. Susanna Niehaus (Luzern) wird beauftragt, das Glaubhaftigkeitsgutachten zu erstellen. Ihr Gutachten, ein reines Aktengutachten, erstellt vermutlich unter Einflussnahme von Dr. Lupi Thomann, die – von der KESB beauftragt – ja eigentlich als Prozessbeistand Nathalie beistehen sollte. Stattdessen wird ein Schriftstück gegen Nathalies Mutter und ihr Kind konstruiert. Dieses basiert auf Lügen in ihren fehlerhaften Akten, was gravierende Mängel im Gutachten belegen. Ihre Argumente fußen nicht auf der Realität.

Die absolut professionelle Gegendarstellung des Niehaus-Gutachtens von einem seiner Kollegen wird Staatsanwalt Ralph Müller nicht ignorieren können.

Die Frage drängt sich auf, inwieweit KESB und Staatsanwaltschaft den „Fall Nathalie“ vertuschen wollen?

Bei Prozessbeginn des Strafverfahrens gegen den mutmaßlichen Täter wird dem Kind eine Prozessbeiständin zugeteilt.

Die Beiständin, Dr. Melania Lupi Thomann, bringt aber die ganze Zeit ihre Sorge zum Ausdruck, wie der mutmaßliche Täter möglichst glimpflich davon kommt!

Für ein vernünftiges Gespräch mit ihrer Mandantin Nathalie reicht ihre Zeit aber nicht!

Beide Behörden arbeiten offensichtlich darauf hin, das Kind als unglaubhaft dastehen zu lassen.

Durch die Verhaftung von Nathalies Mutter wollen die beiden Behörden wohl auch sie in ein schlechtes Licht rücken.

Das Ziel der Behörden: Mutter und Tochter als unglaubwürdig hinzustellen.

Somit könnten die Behörden „mit weißer Weste“ aussteigen, ihr Ruf würde nicht beschädigt.

Kollusion? Klientenverrat? (Hintergrundinformation: https://www.youtube.com/watch?v=7w8TLPh3v-Q )

Diese Strategie wurde weltweit in Missbrauchsfällen angewandt. Doch das Blatt wendet sich überall …

4. Polizeifotos aus der Wohnung des Hauptverdächtigen, Nathalies Vater:

Die „Fotografischen Aufnahmen“ der Polizei Kanton Solothurn wurden erst Monate nach der Strafanzeige gegen Nathalies Vater erstellt. Im Dezember 2019 wurde Anzeige gegen ihn erstattet. Staatsanwalt Ralph Müller tat damals nichts. Keine Hausdurchsuchung, keine Untersuchungshaft. Der mutmaßliche Satanist fand so reichlich Zeit, Beweismaterial verschwinden zu lassen.

Das schien ihm aber gar nicht so wichtig zu sein, ließ er doch etliche mutmaßliche Folterwerkzeuge zurück. Die Polizeifotos vom Mai 2020 aus dem lange angeforderten und erst kürzlich freigegebenen Gerichtsakt belegen, dass der mutmaßliche Täter wohl auf einige mutmaßliche Folterwerkzeuge nicht verzichten wollte. Zitat Polizei: „Die Aufnahmen wurden durch den Schreibenden anlässlich der Tatbestandsaufnahme am 13.05.2020 erstellt“. Die folgenden Bildbeschreibungen sind Zitate der Polizei**:

„Bild Nr. 35: Aufnahme des sichergestellten Seils aus dem Zimmer über dem Bett. Die beiden Schlaufen sind fest verknotet, sie können nicht zusammengezogen werden. Bild Nr. 7: Weitere Aufnahme des Zimmers mit dem Stuhl mit dem Lammfell auf welchem Spermaspuren festgestellt werden konnten. (Siehe Bild 24). Bild Nr. 10: Aufnahme des Seils mit dem Hacken über dem Bett, sowie d. Decke unter dem Seil, auf welcher Spermaspuren festgestellt werden konnten. (Siehe Bild 25). Bild Nr. 31: Aufnahme der zwei Lederriemen aus dem Korridor vor dem Zimmer. Bild Nr. 30: Aufnahme des Lederriemens aus dem Korridor vor dem Zimmer. Bild Nr. 12: Nahaufnahme mit dem hinteren Teil des Korridors. Links hinter dem Radiator befindet sich die sichergestellte Metallstange. Ueber dem Thermostat des Radiators hängen die sichergestellten Lederriemen.“ (Zitate Ende)

Wozu dienen Lederriemen und Seile, zum Teil versehen mit Schlaufen und Schnallen, oder eine Metallstange im Wohnbereich?

Wer braucht ein mächtiges Seil mit Schlaufen, das von der Decke über seinem Bett bis mitten ins Bett reicht?

„Krieg ist Frieden; Freiheit ist Sklaverei; Unwissenheit ist Stärke“ (Zitat Ende. George Orwell: „1984“). Quelle: https://beruhmte-zitate.de/autoren/george-orwell/freiheit/

So geht Vertuschung. So funktioniert die satanische Umkehrung:

– Das Kind lügt. – Die Mutter ist schuld. – Der mutmaßliche Satanist ist unschuldig.

Nachricht an Nathalie: Liebe Nathalie, Tausende Menschen auf der ganzen Welt lesen die Berichte, bewundern Deinen Mut und haben Dich in ihr Herz geschlossen. Alle Menschen weltweit stehen auf Deiner Seite und lieben Dich! Du hast entschieden, gegen das Böse zu kämpfen. Du bist unsere Heldin! Bleib stark! Der Bann der dunklen Seite wird gebrochen. Vom Dunkel zum Licht …

(Fortsetzung folgt…) *Name geändert **Dokument liegt vor [ Anm. ] = Anmerkung d. Redaktion

(1) Teil 1 (20.06.2020): https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-8-jaehriges-maedchen-rituell-missbraucht-taeterschutz-durch-behoerden-.html Teil 2 (20.10.2020): https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-8-jaehriges-maedchen-rituell-missbraucht-taeterschutz-durch-behoerden-teil-2-.html Teil 3 (28.11.2020): https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-schuetzen-schweizer-behoerden-satanismus-und-extremsten-kindesmissbrauch-teil-3-.html Teil 4 (26.02.2021): https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-das-kind-hat-die-hoelle-ueberlebt-mutmasslicher-kinderschaender-nach-wie-vor-frei.html engl. (01.04.2021): https://www.pressetext.com/news/the-nathalie-case-8-year-old-girl-abused-in-rituals-offenders-protected-by-public-authorities-please-drain-the-swamp.html Teil 5 (12.07.2021): https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-journalist-balz-bruder-ermordet-.html Teil 6 (05.08.2021): https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-wird-eine-entfuehrung-geplant-.html

(2) https://www.blick.ch/schweiz/der-polizei-fehlen-ressourcen-fuer-die-ermittlungen-zwangsprostitution-wird-selten-erkannt-id8398398.html

(3) https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/toetungsprozess-vor-dem-amtsgericht-dorneck-thierstein-so-heute-redet-der-beschuldigte-zum-tod-von-baby-janosch-id16492824.html

(Ende)

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